(aktualisiert 21.04.2013)

Finanzreformen in Deutschland

Übersicht:

 

  • Honorar-Anlageberater 2013 (Reg-Entwurf)
  • Gesetz zur Abschirmung von Bankenrisiken 2013 (Reg-Entwurf)
  • Hochfrequenzhandelsgesetz 2013
  • Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht 2012
  • Grauer Kapitalmarktgesetz
  • Restrukturierungsfonds-Verordnung (Bankenabgabe)
  • Anlegerschutzgesetz
  • Restrukturierungsgesetz
  • Finanzmarktstabilisierungsgesetze
  • Einlagengarantie der Bundesregierung

Honorar-Anlageberatungsgesetz 2013 (RegE)

Am 17.04.2013 stimmte der Finanzausschuss dem geänderten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Honorar-Anlageberatergesetz zu. Es handelt sich um die Umsetzung der MiFID II, in der die unabhängige Beratung in der EU eingeführt wird.

Ob der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird, ist zu bezweifeln, da schon seine Stellungnahme erhebliche Forderungen aufführte. Die Oppositionsparteien haben im Finanzausschuss dagegen gestimmt und werden im Bundesrat ihre Mehrheit nutzen. Die Zeit vor der Bundestagswahl ist knapp.

 

Mit dem Honorar-Anlageberatergesetz wird eine zweite alternative Form der Anlageberatung auf Honorarbasis eingeführt. Ein Nebeneinander ist grundsätzlich nicht möglich. Zuwendungen von Dritter Seite sind an den Kunden auszukehren. Neben der KWG-Version wird die entsprechende GewO-Version für freie "Honorar-Finanzanlagenberater" eingeführt. Weitere Informationen Siehe unter Compliance Finanzinstitute "Honorar-Anlageberater.

Gesetz zur Abschirmung von Bankenrisiken 2013 (Reg-E)

Am 06.02.2013 veröffentlichte Finanzminister Schäuble den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Bankenrisiken:

  1. Vereinfachte Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
  2. Abtrennung von risikoreicheren Bereichen vom Einlagengeschäft
  3. Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen.
Gesetz zur Abschirmung von Bankenrisiken - Regierungs-Entwurf 06.02.2013
Gesetzentwurf-Abschirmung-Bankenrisiken.[...]
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BMF: Neuer Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte
2013-02-06-neuer-ordnungsrahmen-fuer-die[...]
PDF-Dokument [853.9 KB]

Hochfrequenzhandelsgesetz 2013 (Reg-Entwurf)

Am 27.09.2012 hat die Bundesregierung einen Entwurf zu einem Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel beschlossen. Damit soll den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels entgegengewirkt werden. Dafür wird der Begriff des Eigenhandels erweitert. Am 22.03.2013 billigte der Bundesrat den vom Bundestag am 01.03.2013 beschlossenen Entwurf.

Hochfrequenzhandelsgesetz, gebilligt vom Bundesrat - 22.03.2013
Hochfrequenzhandelsgesetz 156-13.pdf
PDF-Dokument [232.3 KB]

Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht

Das Gesetz trat am 28.11.2012 in Kraft und umfasst folgende Teile:

  1. Finanzstabilitätsgesetz FinStabG
  2. Änderung Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz FinDAG
  3. Änderung Finanzmarktstabilibierungsfondsgesetz
  4. Änderung Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
  5. Änderung Gebühren und Kosten nach FinDAGKostV

Das Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität FinStabG legt fest:

  • Beitrag zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems (Finanzstabilität) im Inland durch Deutsche Bundesbank
    • Sachverhaltsanalyse und Gefahrenerkennung
    • Jahresbericht über Finanzstabilität
    • Ausschuss für Finanzstabilität
    • Überwachung der Umsetzung von Empfehlungen
  • Ausschuss für Finanzstabilität beim Bundesfinanzministerium
    • Erörterung der Sachverhalte
    • Stärkung der Zusammenarbeit der Institutionen
    • Beratung über den Umgang mit Warnungen und Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken ESRB
    • Jahresbericht an den Bundestag
    • Abgfabe von Warnungen und Empfehlungen
  • Zusammensetzung des Ausschusses:
    • 3 Vertreter des BMF (als Vorsitzender und Stellvertreter)
    • 3 Vertreter der Bundesbank
    • 3 Vertreter der BaFin
    • beratend ohne Stimmrecht: Vorsitzender des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung FMSA
  • Arbeitsweise: 
    • 1 mal im Quartal oder kurzfristig bei wichtigem Grund
    • Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
    • Entscheidungen über Warnungen und Empfehlungen und deren Veröffentlichung können nicht gegen die Stimmen der anwesenden Bundesbankvertreter getroffen werden.
    • Der Leiter des Leitungsausschusses der FMSA unterrichtet den interministeriellen Lenkungsausschuss nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz FMStFG
  • Warnungen und Empfehlungen:
    • Adressaten: Bundesregierung, BaFin oder andere öffentliche Stelle im Inland
    • Adressat einer Empfehlung muss antworten, wie umgesetzt wird und darüber regelmäßig Bericht zu erstatten bzw. begründen, warum er nicht die Empfehlung umsetzen will
    • Stellt der Ausschuss fest, dass eine Empfehlung an eine öffentliche Stelle eines Landes nicht befolgt bzw. die Ablehnung nicht begründet wurde, kann er die anderen Länder darüber unterrichten
  • Zusammenarbeit mit dem ESRB:
    • Enge Zusammenarbeit und Möglichkeit des Austausches
    • Ausschuss informiert über Warnungen und Empfehlungen
  • Zusammenarbeit mit Bundesbank und BaFin:
    • Informationsaustausch zw. Bundesbank und BaFin
    • auch personenbezogene Daten

Die Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz 2002 i.d.F. von 2011 umfasst unter anderem:

  • § 4a (neu) "Meinungsverschiedenheiten bei der laufenden Überwachung": sollen zwischen Bundesbank und BaFin einvernehmlich beigelegt werden. Ist das nicht möglich entscheidet das BMF im Benehmen mit der Bundesbank
  • § 4b (neu) "Beschwerden"
  • § 4c (neu) "Aktenvorlage und Auskunftspflicht in verwaltungsgerichtlichen Verfahren"
  • Veränderte Zusammensetzung des Verwaltungsrates (17 statt 21)
    • 3 vom BMF (bisher 4)
    • 1 vom BMWi (unverändert9
    • 1 vom BMJ (unverändert)
    • 1 vom BMELV (bisher keine)
    • 5 vom BTag (unverändert)
    • 6 Personen mit beruflicher Erfahrung oder besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet des Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungsdienst-, Investment-, Wagniskapitalbeteiligungs-, Versicherungs-, Wertpapier- oder Bilanzwesens, die jedoch nicht der BaFin angehören dürfen. Für 3 der 6 Personen haben die Kreditinstitute ein Vorschlagsrecht (bisher waren 5 Vertreter von Kreditinstituten im Verwaltungsrat vorgesehen)

Grauer Kapitalmarktgesetz

Mit der Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht, dem sog. Graumarkt-Gesetz, hat das Bundeskabinett am 06.04.2011 einen Regierungsentwurf beschlossen, um den grauen Kapitalmarkt zu regulieren. Nach langen Anhörungen und einer Ablehnung durch den Bundesrat wird das Gesetz schließlich am 06.12.2011 beschlossen und am 12.12.2011 verkündigt. Er ergänzt das Anlegerlegergesetz, das die Anlageberatung der Banken reguliert. die Kernpunkte umfassen:

  • Erweiterung des Wertpapierbegriffs/ Finanzinstrumentebegriffs um die Vermögensanlagen
  • Erweiterung der Lizenzpflicht auf Vermögensanlagen bei erweiterten Ausnahmeregelungen
  • genaue Produktinformationen für geschlossene Fonds und andere Vermögensanlagen
  • schärfere Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler
  • Beaufsichtigung der Emittenten von Vermögensanlagen
  • Längere Prospekthaftung von 1 auf 3 Jahre

Restrukturierungsfonds-Verordnung (Bankenabgabe)

Am 02.03.2011 hat die Bundesregierung die Restrukturierungsfonds-Verordnung RStruktFV beschlossen. Am 08.07.2011 hat der Bundesrat dazu Stellung genommen und eine Entlastung für kleinere Banken gefordert. Am 20.07.2011 wurde die Verordnung beschlossen, mit der die deutsche Bankenabgabe ab September 2011 eingeführt wurde. Man rechnete mit €1,3 Mrd Einnahmen. Tatsächlich werden es aber nur €600 Mrd jährlich.

 

Die RStruktFV regelt die Bankenabgabe wie folgt:

  • Bankenabgabe: Durch Jahresbeiträge (rund 1 Mrd € jährlich) und ggf. Sonderbeiträge wird ein privat finanzierter Bankenrettungsfonds (Restrukturierungsfonds) unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung FMSA aufgebaut.
  • Abgabesätze: Je größer das Geschäftsvolumen einer Bank, desto höher der Jahresbeitrag (progressiver Tarif in drei Stufen in Höhe von zwei, drei und vier Basispunkten gestaffelt nach der Größe der „beitragserheblichen Passiva“). Als zweite Komponente für den Jahresbeitrag werden außerdem die noch nicht abgewickelten Termingeschäfte der Bank berücksichtigt.
  • Zumutbarkeitsgrenze: Der Jahresbeitrag wird nun bei 20 statt 15 Prozent des Jahresüberschusses gekappt, um die Zumutbarkeit der Abgabe sicherzustellen. Auf jeden Fall wird aber ein Mindestbeitrag in Höhe von 5 Prozent des regulären Jahresbeitrags erhoben. In Ergänzung der Zumutbarkeitsregelung ist zudem vorgesehen, dass Banken, die in einem Jahr aufgrund der Zumutbarkeitsgrenze keinen vollen Jahresbeitrag oder nur den Mindestbeitrag zahlen, die gekappten Beiträge ohne zeitliche Befristung nachzahlen müssen, soweit die Zumutbarkeitsgrenze in einem der Folgejahre durch den regulären Jahresbeitrag nicht ausgeschöpft wird.
  • Bagatellgrenze: Kreditinstitute wird von ihrer beitragsrelevanten Bilanzsumme ein Freibetrag von 300 Mio € abgezogen
  • Erhebungsverfahren: Die für die Berechnung der Jahresbeiträge erforderlichen Daten müssen von einem Abschlussprüfer bestätigt und bis zum 15. Juli eines Jahres an die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) gemeldet werden, damit die Beitragsbescheide zum 30. September eines Jahres erlassen werden können.
  • Umfang: Der Fonds soll in der Endphase 70 Mrd € umfassen

Restrukturierungsgesetz 2010

Das "Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung" wurde am 26.11.2010 vom Bundesrat bestätigt:

 

Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten KredReorgG

  • Sanierungsverfahren
  • Reorganisationsverfahren

Instrumente zur Finanzkrisenbewältigung

  • Schritt 1: Sanierung und Krisenprävention
  • Schritt 2: Restrukturierung und Abwicklung
  • Schritt 3: Insolvenzverfahren

Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute

  • Sondervermögen des Bundes
  • Verwaltung durch Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung FMSA
  • Beitragspflicht für Kreditinstitute

Übertragung neuer Aufgaben auf die FMSA

  • Durchführung der Restruktierungsverfahren
  • Verwaltung des Restrukturierungsfonds

Verlängerung der Verjährung der aktienrechtlichen Organhaftung

  • Verlängerung von 5 auf 10 Jahre

Änderung des FMStFG

  • Übertragung von Aufgaben auf die FMSA
  • Ergänzende Stützung von Restrukturierungen ab 2011

Änderung des FMStBG

  • Grundlagen für erleichterten Ausstieg des FMStF

Finanzmarktstabilisierungsgesetze

Finanzmarktstabilisierungsgesetz FMStG 17.10.2008

  • Errichtung Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
  • Errichtung eines Finanzmarktstabilsierungsfonds SoFFIn

Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz FMStFG 17.10.2008

  • Rechtsgrundlage für den SoFFin
  • Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung FMSTFV

Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz FMStBG 17.10.2008

  • Kapitalmaßnahmen von gestützten Finanzinstituten

Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz FMStEG April 2009

  • Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht

Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz FMStFEG Juli 2009

  • Ermöglichung von "Bad Banks"
  • Verlängerung des Instrumentariums bis Ende 2010

2. Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Kabinettsbeschluss 7.12.2011)

  • Umsetzung europäischer Beschlüsse
  • höhere Kapitalanforderungen zum 30.06.2012
  • Wiederbelebung des SoFFin

Einlagengarantie der Bundesregierung

Die Bundesregierung (Kanzlerin Merkel und später Finanzminister Steinbrück) hat am 05.10.2008 eine unbegrenzte Garantie für alle Bankeinlagen privater Sparer bei deutschen Banken ausgesprochen, also für rund 1 Billion € an Spareinlagen (Sparbücher, Sparbriefe etc.), Termineinlagen und Giroeinlagen. Diese ist eine nie Gesetz gewordene mündliche Regierungserklärung, die nicht auf dem Rechtsweg einklagbar ist.

 

An jenem Sonntagnachmittag gab es offenbar unübersehbare Anzeichen für einen bevorstehenden Bankenrun in Deutschland, wie Monate später durch Bundesbankstatistiken nachgewiesen wurde. die höchsten Abhebungen gab es allerdings in der Woche nach Merkels Staatsgarantie.