(aktualisiert 24.02.2012)

Reform der Bankgeschäfte

Hin und wieder kommt es zu Änderungen im Bankenrecht, die den Bankkunden direkt betreffen. Sei es das neue SEPA-Zahlungsverkehrssystem oder neue Verbraucherkreditrichtlinien. Die hier aufgeführten Themen sind lediglich Fragmente und ersetzen nicht das Gespräch mit der Bank oder dem Rechtsanwalt. Es besteht deshalb kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

 

Übersicht:

  • SEPA
  • Vebraucherkreditrichtlinien
  • Neue AGBs

SEPA

Die Single Euro Payments Area ist ein neuer Zahlungsverkehrsraum für den €, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden:

  • Seit Anfang 2012 ist die Banklaufzeit auf maximal 1 Bankgeschäftstag begrenzt. 
  • Am 1. Februar 2014 laufen die nationalen Zahlverfahren aus. 
  • Ausnahmsweise darf das deutsche Elektronische Lastschriftverfahren ELV bis 1. Februar 2016 fortgeführt werden. 
  • Das Gleiche gilt für die Verwendung der alten Kontoidentifikation (Kontonummer mit Bankleitzahl). 
  • Die in Deutschland bereits erteilten Einzugsermächtigungen gelten weiter im SEPA-Verfahren. 
  • Die Kontoinhaber erhalten neue Rechte, z.B. Lastschriften auf bestimmte Zahlungsempfänger und bestimmte Höhe zu beschränken.

Neue EU-Richtlinie zum Verbraucherkredit

Seit 11. Juni 2010 werden durch die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie folgende Verbesserungen eingeführt:

  • Kunden bekommen mehr Vorabinformationen
  • Einheitlich 10 Seiten Kreditvertrag
  • Kunden erhalten während der Laufzeit mehr Informationen
  • Möglichkeit der jederzeitigen Kreditrückzahlung
  • Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt auf 1,0 % der verbleibenden Kreditsumme (bei Restlaufzeit unter einem Jahr 0,5 % der Restsumme)
  • Werbung nicht nur mit Zinssätzen, sondern Gesamtkonditionen
  • Angebot muss Konditionen widerspiegeln, zu denen mindestens zwei Drittel der Verbraucher auch tatsächlich Kredite erhalten können (Verrbot der Lockvogelangebote)
  • Widerrufsmöglichkeit zwischen 14 Tagen und 1 Monat
  • Neue Regeln gelten für Verbraucherkredite und Ratenzahlungen, nicht aber für Immobilienkredite

Neue Banken-AGBs

Seit 01. November 2009: Geht die EC-Karte verloren oder wird PIN oder TAN ausgespäht, so haftet der Bankkunde nur noch bis 150 €, es sei denn er handelte grob fahrlässig. Falsche Empfängerangaben müssen bei Überweisungen nicht mehr von der Bank geprüft werden - Risiko! Eine Überweisung darf nur noch höchstens vier Geschäftstage dauern (ab 01.01.2012 zwei Geschäftstage). Lastschriften können innerhalb von zwei Monaten kostenlos widerrufen werden (bisher 6 Wochen). Kreditkarteninstitute können ihren Kunden nun längere Kreditzeiten einräumen (max. 12 Monate). Banken müssen Beratungsprotokolle führen. Weitere Information erhalten Sie bei Ihrem Anwalt.