(aktualisiert am 07.03.2020)
Gründungsförderung
Übersicht Gründungsförderung
Gründungszuschuss der Arbeitsagentur (aus ALG I heraus)
Einstiegsgeld der ARGE (aus Hilfebedürftigkeit/ALG II heraus)
Beratungsförderung der Bundesländer und des BAFA
KfW-Förderkredite für Gründung und Nachfolge:
ERP-Gründerkredit - StartGeld Nr. 067
ERP-Kapital für Gründung Nr. 058
ERP-Gründerkredit - Universell Nr. 073
Förderprodukte der Landesförderbanken:
BW: Startfinanzierung 80
BW: Gründerfinanzierung
BY: Startkredit und Startkredit 100
BB: Brandenburg-Kredit Gründung
HB: BGK-ERP Bremer Gründerkredit
NI: Niedersachsen-Gründerkredit
NW: NRW.Bank Gründerkredit
RP: ISB-Mittelstandsförderprogramm ERP-Gründerkredit RLP
SN: GuW Sachsen
TH: GuW-Plus
Weitere Gründungsförderungen:
Existenzgründungen aus der Wissenschaft Programm des BMWi:
(Siehe auch Cashmanagement/Finanzierungshilfen)
ERP Gründerkredit StartGeld - Kredit Nr. 067
- für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen
- auch für Selbständige im vorläufigen Nebenerwerb
- noch keine 5 Jahre am Markt aktiv
- Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- d.h. Datum der ersten Umsatzerzielung
- Antragsteller nur natürliche Personen
- Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 100.000 €
- davon max. 30.000 € für Betriebsmittel, z.B.
- Warenlager,
- notwendige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Personal-, Marketing oder Beratungsausgaben
- Rest für Investitionen, z.B.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Kauf von Anlagen und Maschinen
- Ausgaben für Software und Lizenzen
- Ausgaben für Fuhrpark
- Erwerb von Beteiligungen
- Übernahme von Unternehmen
- Fremdfinanzierungsanteil kann bis zu 100% betragen
- davon max. 30.000 € für Betriebsmittel, z.B.
- KfW gewährt den Finanzierungspartnern eine 80%ige Haftungsfreistellung
- KfW unterstützt bei Besicherung
- kein Eigenkapital erforderlich
- Vergünstigter Zinssatz
- Laufzeit bis zu 5 oder 10 Jahre
- Außerplanmäßige Tilgung nur mit Vorfäligkeitsentschädigung
- auch mehrere Kredite bis zum Höchstbetrag möglich
- Keine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
- Antragsverfahren
- Hausbank erhält notwendige Unterlagen
- Kreitantrag, Risikoerklärung, Einwilligung in Schufa und Bonitätsprüfung
- Bei mehreren Gesellschaftern ist eine Aufstellung der Besitzverhältnisse vorgesehen
- Businessplan
- Liquiditätsvorschau (nicht bei bis zu 25.000 € Kredit)
- Unterschiede StartGeld zum Gründerkredit Universell
- Universell: Finanzierungen bis 10 Mio. €
- Universell: Keine Haftungsfreistellung
- Universell: Betriebsmttelfinanzierung bis 5 Jahre
- Universell: Investitionsfinanzierung bis 20 Jahre
KfW ERP-Kapital für Gründung - Kredit Nr. 058
- Natürliche Personen
- Existenzgründer (auch Freiberufler),
- Unternehmensnachfolger,
- junge Unternehmen
- Ausgeschlossen sind:
- Unternehmen als (vorläufiger) Nebenerwerb
- große Unternehmen
- Unternehmen, die vor mehr als 3 Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen in Landwirtschaft oder Fischerei
- In-Sich-Geschäfte
- Förderungsfälle
- Gründung eines Unternehmens
- Festigung eines jungen Unternehmens (< 3 J. nach Geschäftsbeginn)
- Beteiligung als Geschäftsführer an einem Unternehmen
- Übernahme eines Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- Führung eines Unternehmens im Haupterwerb
- Zinsen plus 1% Garantieentgelt
- Laufzeit 15 Jahre mit 10 Jahren Zinsbindung
- bis zu 500.000 € pro Antragsteller
- auch mehrmalige Beantragung möglich solange 500.000 € nicht ausgeschöpft
- Antragstellung bei einem Kreditinstitut der Wahl
- Nur Teilfinanzierung des gesamten Investitionsbedarfs
- alte Länder von 30% der förderfähigen Kosten
- neue Länder und Berlin von 40% d.f.f.K.
- Eigenmittel
- mind. 15% in alten Ländern
- mind. 10% in neuen Ländern und Berlin
- Kreditnehmer muss eigenes bestehendes Vermögen einsetzen (bis auf 10.000 € Pauschalbetrag)
- Rest muss durch andere finanzielle Mittel gedeckt werden:
- eigene Mittel
- anderer Kredit
- andere Fördermitel oder KfW-Kredite
- 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- 7 Jahre tilgungsfrei
- außerplanmäßige Tilgung möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
- persönliche Haftung für die Rückzahlung
- KfW übernimmt 100% Haftungsfreistellung für Hausbank
- Keine Sicherheiten erforderlich
- Antragsteller
- Natürliche Person
- verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation
- ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig
- besitzt hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht
- Die Voraussetzung für KMU sind erfüllt (<250 Mitarbeiter und Jahresumsatz <50 Mio. € oder Bilanzsumme von <43 Mio. €. Die Unternehmen müssen unabhängig sein von Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen
- Kombination mit anderen Krediten
- Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich
- Kombination einer Finanzierung mit Haftungsfreistellung mit haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist ausgeschlossen
- Absicherung weiterer Förderkredite durch die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank oder Ktreditgarantiegemeinschaft ist zulässig
- Für Anlage für Stromerzeugung (z.B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem EEG oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich