(aktualisiert am 07.03.2020)

Gründungsförderung

Übersicht Gründungsförderung

Gründungszuschuss der Arbeitsagentur (aus ALG I heraus)

Einstiegsgeld der ARGE (aus Hilfebedürftigkeit/ALG II heraus)

Beratungsförderung der Bundesländer und des BAFA

 

KfW-Förderkredite für Gründung und Nachfolge:

ERP-Gründerkredit - StartGeld Nr. 067

ERP-Kapital für Gründung Nr. 058

ERP-Gründerkredit - Universell Nr. 073

 

Förderprodukte der Landesförderbanken:

BW: Startfinanzierung 80

BW: Gründerfinanzierung

BY: Startkredit und Startkredit 100

BB: Brandenburg-Kredit Gründung

HB: BGK-ERP Bremer Gründerkredit

NI: Niedersachsen-Gründerkredit

NW: NRW.Bank Gründerkredit

RP: ISB-Mittelstandsförderprogramm ERP-Gründerkredit RLP

SN: GuW Sachsen

TH: GuW-Plus

 

Weitere Gründungsförderungen:

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Programm des BMWi:

EXIST Gründerstipendium

 

(Siehe auch Cashmanagement/Finanzierungshilfen)

ERP Gründerkredit StartGeld - Kredit Nr. 067

  • für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen
  • auch für Selbständige im vorläufigen Nebenerwerb
  • noch keine 5 Jahre am Markt aktiv
    • Aufnahme der Geschäftstätigkeit
    • d.h. Datum der ersten Umsatzerzielung
  • Antragsteller nur natürliche Personen
  • Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 100.000 €
    • davon max. 30.000 € für Betriebsmittel, z.B.
      • Warenlager,
      • notwendige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
      • Personal-, Marketing oder Beratungsausgaben
    • Rest für Investitionen, z.B.
      • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
      • Kauf von Anlagen und Maschinen
      • Ausgaben für Software und Lizenzen
      • Ausgaben für Fuhrpark
      • Erwerb von Beteiligungen
      • Übernahme von Unternehmen
    • Fremdfinanzierungsanteil kann bis zu 100% betragen
  • KfW gewährt den Finanzierungspartnern eine 80%ige Haftungsfreistellung
  • KfW unterstützt bei Besicherung
  • kein Eigenkapital erforderlich
  • Vergünstigter Zinssatz
  • Laufzeit bis zu 5 oder 10 Jahre
  • Außerplanmäßige Tilgung nur mit Vorfäligkeitsentschädigung
  • auch mehrere Kredite bis zum Höchstbetrag möglich
  • Keine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
  • Antragsverfahren
    • Hausbank erhält notwendige Unterlagen
    • Kreitantrag, Risikoerklärung, Einwilligung in Schufa und Bonitätsprüfung
    • Bei mehreren Gesellschaftern ist eine Aufstellung der Besitzverhältnisse vorgesehen
    • Businessplan
    • Liquiditätsvorschau (nicht bei bis zu 25.000 € Kredit)
  • Unterschiede StartGeld zum Gründerkredit Universell
    • Universell: Finanzierungen bis 10 Mio. €
    • Universell: Keine Haftungsfreistellung
    • Universell: Betriebsmttelfinanzierung bis 5 Jahre
    • Universell: Investitionsfinanzierung bis 20 Jahre

KfW ERP-Kapital für Gründung - Kredit Nr. 058

  • Natürliche Personen
    • Existenzgründer (auch Freiberufler),
    • Unternehmensnachfolger,
    • junge Unternehmen
  • Ausgeschlossen sind:
    • Unternehmen als (vorläufiger) Nebenerwerb
    • große Unternehmen
    • Unternehmen, die vor mehr als 3 Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Unternehmen in Landwirtschaft oder Fischerei
    • In-Sich-Geschäfte
  • Förderungsfälle
    • Gründung eines Unternehmens
    • Festigung eines jungen Unternehmens (< 3 J. nach Geschäftsbeginn)
    • Beteiligung als Geschäftsführer an einem Unternehmen
    • Übernahme eines Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
    • Führung eines Unternehmens im Haupterwerb
  • Zinsen plus 1% Garantieentgelt
  • Laufzeit 15 Jahre mit 10 Jahren Zinsbindung
  • bis zu 500.000 € pro Antragsteller
  • auch mehrmalige Beantragung möglich solange 500.000 € nicht ausgeschöpft
  • Antragstellung bei einem Kreditinstitut der Wahl
  • Nur Teilfinanzierung des gesamten Investitionsbedarfs
    • alte Länder von 30% der förderfähigen Kosten
    • neue Länder und Berlin von 40% d.f.f.K.
  • Eigenmittel
    • mind. 15% in alten Ländern
    • mind. 10% in neuen Ländern und Berlin
    • Kreditnehmer muss eigenes bestehendes Vermögen einsetzen (bis auf 10.000 € Pauschalbetrag)
  • Rest muss durch andere finanzielle Mittel gedeckt werden:
    • eigene Mittel
    • anderer Kredit
    • andere Fördermitel oder KfW-Kredite
  • 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt
  • 7 Jahre tilgungsfrei
  • außerplanmäßige Tilgung möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
  • persönliche Haftung für die Rückzahlung
  • KfW übernimmt 100% Haftungsfreistellung für Hausbank
  • Keine Sicherheiten erforderlich
  • Antragsteller
    • Natürliche Person
    • verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation
    • ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig
    • besitzt hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht
    • Die Voraussetzung für KMU sind erfüllt (<250 Mitarbeiter und Jahresumsatz <50 Mio. € oder Bilanzsumme von <43 Mio. €. Die Unternehmen müssen unabhängig sein von Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen
  • Kombination mit anderen Krediten
    • Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich
    • Kombination einer Finanzierung mit Haftungsfreistellung mit haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist ausgeschlossen
    • Absicherung weiterer Förderkredite durch die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank oder Ktreditgarantiegemeinschaft ist zulässig
    • Für Anlage für Stromerzeugung (z.B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem EEG oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich
    •  

KfW Gründerkredit Universell