(aktualisiert 03.06.2012)

E-Bilanz

Elektronische Übermittlung der Bilanz und GuV

Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz wurde die Pflicht zur Einreichung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form in § 5 b EStG ab 2011 eingeführt. Einzelheiten werden im Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 31.08.2010 geregelt. (Das Vorhaben wurde am 09.11.2010 nach Anhörung der Verbände aus technischen, organisatorischen und finanziellen Gründen zunächst auf 2012 verschoben). Am 30.05.2012 meldet das Bundesfinanzministerium, dass die E-Bilanz wie geplant für die Wirtschaftsjahre kommt, die in 2013 beginnen. Der erste Abschluss wäre dann für das Geschäftsjahr 2013 oder 2013/2014 abzugeben. 

Betroffene Unternehmen und Wirtschaftsjahre

  • Steuerpflichtige, die freiwillig bilanzieren oder verpflichtet sind, zu bilanzieren.
  • Härtefallausnahmen: Kleinstbetriebe ohne technische Voraussetzungen oder EDV-Kenntnisse.
  • Zeitliche Anwendung (Stand November 2011) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen (also bei Kalenderjahr ab dem 01.01.2012)

Taxonomie

Taxonomie heißt Klassifikationsschema und regelt im Zusammenhang mit der E-Bilanz die Eingabefelder, mit der die Informationen aus der Bilanz kontenweise übermittelt werden.

Berichtsdaten (GAAP-Modul)

  • Bilanz
  • GuV
  • Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften
  • Überleitungsrechnung der Wertansätze aud der Handelsbilanz zur Steuerbilanz (Umgliederungsrechnung)
  • Kontensalden zu einer Position
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Übergangsgewinn / Übergangsverlust
  • Steuerlicher Gewinn / Verlust
  • Steuerlicher Gewinn / Verlust nach Bruttomethode

Grunddaten (GCD-Modul)

  • Dokumentinformation: Dokument, Ersteller, Dokumentrevision
  • Informationen zum Bericht:
    • Identifikationsmerkmale: Art des Berichts, Fertigstellungsdatum, Berichtsbestandteile, Allikation des Anlagespiegels, Allokation der Ergebnisverwendung, Allokation des Verbindlichkeitenspiegels, Bilanzart.
    • Bilanzierungsstandard, GuV Format, Konsolidierungsumfang, Bericht gehört zu.
    • Angaben zur Berichtsperiode: Beginn, Ende, Wirtschaftsjahr, Bilanzstichtag.
    • Berichtsprüfung: Bestätigungsvermerk, Prüfungsurteil, Ort, Berichtsprüfung, Prüfer.
    • Erstellungsbescheinigung: Bescheinigungsart, Bescheinigungsüberschrift, Bescheinigungstext, Ort, Erstellung.
    • Automatische Nummerierung von dafür vorgehsenen Bereichen des Berichts
    • Nutzerspezifisch Berichtsinformationen
  • Informationen zum Unternehmen
    • Identifikationsmerkmale des Unternehmens
    • Rechtsform, frühere Rechtsform, letztes Änderungsdatum, Gründungsdatum, Registereintrag, Jahr der letzten Betriebsprüfung, Größenklasse, Firmensitz, Unternehmenskennnummern, Geschäftstätigkeit, Wirtschaftszweig, Unternehmensstatus, Börsennotierung, steuerliche Organschaft, Mutterunternehmen, Gesellschafter / Mitunternehmer, Kontaktadresse, Internetadresse, Auskunftsquelle, URL, Firmenlogo, nutzerspezifische Unternehmensinformationen.

Einzelheiten der technischen Umsetzung

  • Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language)
  • Hilfestellung unter eSteuer.de
  • Grundstruktur des Datensatzes
  • GCD Grunddatensatz des Unternehmens
  • GAAP Berichtsdatensatz des Jahresabschlusses
  • zu übermittelnde Berichtsinhalte
  • Rechenregeln
  • Mussfelder, Auffangpositionen, unzulässige Positionen
  • Überleitungsrechnung
  • Besondere Bereiche