(aktualisiert 16.01.2013)

Finanzreformen Global

Die globalen Finanzreformen sind durch die G20-Beschlüsse des Jahres 2010 angestoßen worden. Das Financial Stability Board FSB bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ in Basel übernimmt die Koordination der Umsetzung der Beschlüsse in konkrete Empfehlungen an die 24 Mitgliederstaaten und 6 Mitgliedsorganisationen der BIZ. Was davon am Ende in Gesetz und Praxis umgesetzt wird, können Sie im Folgenden nachlesen.

 

Übersicht:

 

  • Basel Global Systematically Important Banks G-SIB - 06/2011
  • FSB Bericht zur Umsetzung der G20 Beschlüsse - 04/2011
  • Basel III - LCR Revision 2013
  • Basel III - 2010 (wirksam ab 2013)
  • Basel II - 2004 (wirksam seit 2007)
  • Basel I - 1988
  • Basel Corporate Governance für den Aufsichtsrat - 2010
  • IWF Reform - 2010
  • Financial Sector Assessment Program - 2010
  • Financial Stability Board - 2009
  • Financial Stability Forum - 1998
  • G20 Finanzgipfel seit 1998

Basel G-SIB 06/2011

Am 25.06.2011 beschloss der Exekutiv-Ausschuss (Group of Governors and Heads of Supervision - GHOS) des Basel Committee on Banking Supervision BCBS ein Beratungspapier über Maßnahmen für global systemisch wichtige Banken (Global Systematically Important Banks G-SIB). Die Maßnahmen umfassen:

  • Methode zur Feststellung der Systemrelevanz
    • basiert auf Indikatoren
    • umfasst 5 Kategorien
      • Größe
      • Vernetzung
      • Mangel an Ersetzbarkeit
      • globale grenzüberschreitende Aktivitäten
      • Komplexität
  • zusätzlich erforderliches Kapital (additional loss absorbency Requirement)
    • progressives Tier 1-Kapital (progressive Common Equity Tier 1 CET1)
    • schwankend von 1% bis 2,5 %
    • abhängig von der Schwere der Systemrelevanz
    • Zuschlag von 1% bei in Zukunft wachsender Systemrelevanz
  • Umsetzung dieser Maßnahmen
    • parallel zum Conservation Buffer und Countercyclical Buffer
    • d.h. Einführung von Jan 2016 bis Dez 2018

Das Beratungspapier wird dem Financial Stability Board FSB vorgelegt, der für die Aufsicht von systemrelevanten Instituten (Systematic Important Financial Institutions - SIFIs) zuständig ist und Ende Juli 2011 darüber beschliessen wird.

FSB Berícht zur Umsetzung der G20-Beschlüsse 04/2011

Am 10. April 2011 erstattet das Financial Stability Board FSB im Baseler Ausschuss zur Bankenüberwachung (Basel Committee on Banking Supervision BCBS) einen 14-seitigen Bericht über die Umsetzung der G20-Empfehlungen vom Februar 2011 zur Stärkung der Finanzstabilität. Der Bericht befasst sich mit folgenden Themen:

  1. Reform der Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken
  2. Systemisch wichtige Finanzinstitutionen (sog. SIFIs)
  3. Schattenbankenwesen
  4. Verbesserung der OTC- und Warenderivatenmärkte
  5. Entwicklung von Rahmen and Werkzeuge zur Finanzsystemordnung
  6. Fortschritte in Annäherung bei strengeren Bilanzierungsstandards
  7. Stärkung der Einhaltung internationaler Aufsichts- und Regulierungsstandards
  8. Regionale FSB-Beratungsgruppen
  9. Finanzstabilität in Schwellen- und Entwicklungsländern
  10. Konsumentenkreditschutz
  11. Reduzierung der Abhängigkeit von Credit Rating Agencies CRA
  12. Befassung mit durch die Finanzkrise aufgedeckten Datenlücken 
  13. Fragen der Marktintegrität

zu 1.: Eigenkapital und Liquidität

Die Basel III-Regeln sind in der Umsetzungsphase in den Ländern bis zum 01. Januar 2013.

 

zu 2.: G-SIFIs

Das BCSC hat eine Methodik vereinbart, den FSB und die nationalen Behörden zu unterstützen in der Feststellung der SIFIs. Die International Association of Insurance Supervisors IAIS entwickelt eine vorläufige Methodik und eine Reihe von Indikatoren für die Feststellung der globalen systemisch wichtigen Versicherungsinstitute.

 

zu 3.: Schattenbankenwesen

Die G20 haben beim Gipfel im November 2010 die FSB beauftragt, bis Mitte 2011 die Regulierung und Aufsicht des Schattenbankensystems zu stärken. Ds FSB hat eine Task Force eingerichtet, erste Empfehlungen für die Diskussion zu entwickeln, die

  • klären, was mit "Schattenbankensystem" gemeint ist
  • mögliche Ansätze für die Überwachung des Schattenbankensystems erstellen
  • mögliche regulatorische Mapnahmen erkunden, um Bedenken bezüglich der systemischen Risiken und Regulierungsumgehung nachzugehen, die vom Schattenbankensystem ausgehen

Eine Empfehlung soll an die G20 im Herbst gehen.

 

zu 4.: Derivatemärkte

In ihren 21 Empfehlungen vom Oktober 2010 zur Einführung der OTC (Over The Counter) Derivatenmarktreform hat das FSB die Verpflichtung der G20-Führer hinsichtlich Standardisierung, zentrales Clearing, Börsen- oder elektronischer Plattformhandel und Berichterstattung über Transaktionen zu Handelsdepotstellen bis Mitte 2012 behandelt. Der momentane Stand stellt sich folgendermaßen dar:

  • Das Committee on Payment and Settlement Systems (CPSS) und die International Organization of Securities Commissions IOSCO veröffentlichte im März 2011 einen Beratungsbericht über harmonisierte Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen, Ausgleichszahlungssysteme (covering payment systems), zentrale Wertpapierdepotstellen (central securities depositories), Wertpapierausführungssysteme (securities settlement systems) und zentrale Gegenparteien (central counterparties CCP) sowie eine Handlungsempfehlung über Handelsdepotstellen.
  • Die IOSCO hat im Februar 2011 eine Studie über die Vor- und Nachteile der Einführung von Maßnahmen zu den Börsen- und elektronischen Handelsplattformen herausgegeben.
  • Die größten Derivatehändler und andere wichtige Marktteilnehmer haben im März 2011 einen Brief an die OTC Derivate-Überwachungsgruppe verfasst, in dem umfassende Ziele und besondere Initiativen und unterstützende Komitees beschrieben werden.
  • Die CGFS, CPSS und IOSCO hielten im Januar 2011 ein Forum ab und organisierten die nächsten Arbeitsschritte, um erweiterten Zugang zum zentralen Clearing für einen weiteren Teilnehmerkreis zu ermöglichen und Verbindungen zwischen den CCPs herzustellen.

Das FSB befürchtet jedoch, dass die Staaten die Einführung der Regeln nicht bis Ende 2012 schaffen werden, wenn die Gesetzgeber nicht substanzielle und konkrete Schritte sofort unternehmen.

 

zu 5.: Finanzsystemordnung

FSB, IWF und BIZ (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) wurden von der G20 beauftragt, einen gemeinsamen Bericht über Finanzmarktaufsichtssysteme zu erstellen. Dieser soll im November 2011 vorgelegt werden.

 

zu 6.: Rechnungslegungsstandards

Die G20 haben das International Accounting Standards Board IASB und das Financial Accounting Standards Board FASB beauftragt bis Ende 2011 eine Annäherung der Rechnungslegungstandards zu erzielen. Endgültige Standards werden für die zweite Jahreshälfte 2011. Die US-SEC prüft zur Zeit, ob die International Financial Reporting Standards IFRS auf US-Emittenten angewendet werden. Ausländische Emittenten dürfen in den USA die IFRS bereits anwenden.

 

zu 7.: Finanzaufsichtssysteme

Ds FSB unternimmt zur Zeit eine Qualitätsprüfung des Finanzaufsichtssystems von Australien und in der 2. Jahreshälfte von Kanada und der Schweiz durch. Der thematische Untersuchungsbericht zu Unterzeichnungs- und Erstellungspraktiken von lokalen Hypotheken wurde im März 2011 ausgegeben. Ferner wurde der Bericht über die Risikooffenlegungspraktiken ausgeliefert. In Kürze wird eine Prüfung der Einlagensicherungssysteme (deposit insurance systems) gestartet, der sich an den kernprinzipien für effektive Einlagensicherungssysteme des BCBS und der International Association of Deposit Insurers IADI orientiert.

 

zu 9.: Schwellenländer

Der von der G20 bei FSB, IWF und Weltbank in Auftrag gegebene Bericht soll im Oktober 2011 vorliegen.

 

zu 10.: Konsumentenkreditschutz

FSB und OECD sind beauftragt, einen Bericht über Prinzipien des Verbraucherschutzes zu erarbeiten. Der Bericht soll im November 2011 vorliegen.

 

zu 11.: Ratingagenturen

BCBS, IAIS, IOSCO únd OECD arbeiten an Prinzipien und besonderen politischen Maßnahmen zur Verminderung der Abhängigkeit von Ratingagenturen.

 

zu 12.: Datenlücken

Ein Bericht soll im Juni 2011 vorliegen.

 

zu 13.: Marktintegrität

IOSCO wird unter Beobachtung des FSB bis Oktober 2011 einen Bericht vorlegen.

Basel III LCR Revision 2013

Während in Deutschland der Gesetzgeber die Umsetzung von Basel III schon frühzeitig in die Wege leitet, lässt sich die EU Zeit. Die sog. Capital Requirement DirectiveCRD IV-Richtlinie bleibt noch vor dem EU-Parlament in der EU-Kommission stecken. Lurz vor dem Inkrafttreten regt sich in den USA Widerstand gegen die von ihnen 2010 in der Folge der Finanzkrise auf dem G20 Gipfel selbst mitbegründeten strengeren Kapitalanforderungen. Angeblich um die umfangreichen Kommentare der Finanzindustrie ausreichend zu untersuchen und die Bedenken der kleinen Community Banken zu berücksichtigen, verschiebt die Federal Reserve die Einführung von Basel III auf unbestimmte Zeit - so wie schon bei Basel II. Dies hat natürlich Folgen. Am 06.01.2013 revidieren die "Group of Governors and Heads of Supervision" GHOS schließlich die Liquiditätsregeln LCR Liquidity Coverage Ratio:

  1. Revision der Definition von High Qualiy Liquid Assets HQLA und Net Cash Outflows
  2. Zeitplan für die Einstiegsphase
    • Einführung der LCR wie geplant zum 01.01.2015
    • Mindestanforderung beginnt mit 60% und 
    • erhöht sich in jährlichen 10%-Schritten bis 01.01.2019
  3. Wiederbestätigung der Verwendbarkeit von Stock of Liquid Assets in Stressperioden, einschließlich der Umsetzungsphase
    • HQLA kann in Stresszeiten verwendet werden
  4. Vereinbarung für den Baseler Ausschuss zur Ausführung weiterer Arbeiten an der Wechselwirkung von LCR und den Anforderungen der Zentralbankprogramme
Basel III Revision - Press Release 06.01.2013
Basel III p130106.pdf
PDF-Dokument [35.7 KB]
Basel III Rev - Annex 1 Summary description of the LCR
Basel III p130106a.pdf
PDF-Dokument [43.0 KB]
Basel III Rev - Annex 2 Complete set of agreed changes to the Liquidity Coverage Ratio
Basel III p130106b.pdf
PDF-Dokument [36.6 KB]

Basel III 2010

Kapital

jeweils am 1.1.

in % der RWA

2012

Basel

II

2013

Basel

III

2014

 

 

2015

 

 

2016

 

 

2017

 

 

2018

 

 

2019

 

 

Hartes Kernkap.

Core Tier 1

Conservation b.

Core Tier 1 total

 

2,0


2,0

 

3,5

 

3,5

 

4,0

 

4,0

 

4,5

 

4,5

 

4,5

0,625

5,125

 

4,5

1,25

5,75

 

4,5

1,875

6,375


4,5

2,5

7,0

So.Kernkapital 2,0 1,0 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5

Kernkapital

Tier 1

Conservation b.

Tier 1 total

 

4,0


4,0

 

4,5

 

4,5

 

5,5

 

5,5

 

6,0

 

6,0

 

6,0

0,625

6,625

 

6,0

1,25

7,25

 

6,0

1,875

7,875

 

6,0

2,5

8,5

Ergänz.kapital

Tier 2

 

4,0

 

3,5

 

2,5

 

2,0

 

2,0

 

2,0

 

2,0

 

2,0

Total capital 8,0 8,0 8,0 8,0 8,625 9,25 9,875 10,5

Antizyklischer P.

Countercyclical

Nat.: 0,0-2,5%

USA: offen

UK: offen

Deutschand:off.

EU: offen

Japan: offen

China: offen

               

Am 12.09.2010 wurden folgende Eckpunkte von Basel III ausgehandelt, die beim G20-Gipfel am 11.-12.11.2010 beschlossen werden:

 

Hartes Kernkapital (Core Tier-1):

  • Grundkapital plus einbehaltene Gewinne
  • 4,5 % statt bisher 2 % der risikogewichteten Aktiva RWA
  • damit 75 % des Kernkapitals statt bisher 51 %
  • Steuerrückstellungen (latente Steuern), Beteiligungen an anderen Banken oder Minderheitsbeteiligungen müssen nicht vom harten Kernkapital abgezogen werden
  • "Stille Einlagen" zählen nicht als Hartes Kernkapital; im Gegenzug erhält Deutschland längere Übergangsfristen für Sparkassen und Landesbanken

Kernkapital (Tier-1):

  • Stille Einlagen und hybride Kapitalformen
  • 6 statt bisher 4 % der risikogewichteten Aktiva
  • Für systemrelevante Banken sollen noch höhere Quoten festgeselgt werden können

Ergänzungskapital (Supplimentary Capital, Tier 2):

  • sinkt von 4,0 % auf 2,0 %
  • Anteil am Gesamtkapital wird also erheblich reduziert

Gesamtkapital (Tier 1 + Tier 2):

  • bleibt unverändert bei 8 %
  • steigt allerdings durch Kapitalerhaltungspuffer effektiv auf 10,5 %

Kapitalpuffer:

  • 2,5 % Kapitalerhaltungspuffer: Soll verhindern, dass Kapital in Krisen zu schnell aufgebraucht wird. Bei Unterschreiten darf keine Dividende ausgezahlt werden. Tier-1 muss also mindestens 8,5 % betragen.
  • 0-2,5 % antizyklischer Puffer in Festlegungshoheit der Nationalstaaten: Soll in Boomzeiten aufgebaut werden, um den Absturz nach einer Phase exzessivern Kreditwachstums abzufedern. Dadurch Anstieg von Tier-1 auf bis zu 11 % möglich.

Liquiditätspuffer:

  • LCR Liquidity Coverage Ratio ab 2015
  • NSFR Net Stable Funding Ratio ab 2018
  • Sollen verhindern, dass kurzfristige Kredite zu langfristig finanziert werden.
  • Liquide Mittel: Zentralbankguthaben, Staatsanleihen und erstrangige Firmenanleihen

Leverage Ratio (Verschuldungsgrenze):

  • 33-Fache von Tier-1 ab 2018
  • Kennziffer für die Verschuldung im Vergleich zum risikogewichteten Eigenkapital. Gibt an, wie groß die Bilanzsumme zum Eigenkapital ist.

Übergangsfristen:

  • 6 Jahre, d.h. volle Wirkung zum 01.01.2019
  • 10 Jahre Sonderfrist bis 2023 für deutsche Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Landesbanken, die keine Aktiengesellschaften sind.
  • Für deutsche AGs gelten Stille Einlagen schon ab 2013 nicht mehr als hartes Eigenkapital. Jedoch gilt für die deutschen Staatshilfen, die mehrere Landesbanken und die Commerzbank erhalten hatten, gilt ein Bestandsschutz bis 2018.

Umsetzung von Basel III in Europa:

Am 15.05.2012 einigt sich der EU-Rat als Vorschlag an das EU-Parlament auf das CRD4-Package zur Umsetzung:

  • Leveraged Ratio ab 01.01.2018
  • Common Equity Tier 1 CET1 4,5% der risikogewichteten Assets
  • Total Capital Requirement wie bisher 8%
  • Mitgliedsstaaten können bis zu 2 Jahre erhöhen
  • Kommission erhält ebenfalls Recht für 1 Jahr
  • Capital Conservation Buffer 2,5% CET1 für alle Banken in der EU
  • Institution Specific Countercyclical Buffer
  • Systemic Risk Buffer

Am 14.05.2012 fordert das EU-Parlament einstimmig schärfere Regeln:

  • Kernkapital bis zu 17% statt 7% des risikobehafteten Vermögens
  • Stärkung der Bankenaufsicht EBA und der EU-Kommission
  • nachträgliches Prüfungsrecht für die EU-Kommission
  • Privatkundenkredite erst ab €2 Mio nicht €1 Mio zu berücksichtigen
  • Kredite an KMU zu 50% statt 75% zu gewichten
  • Staatsanleihen wie bei Minister-Vorschlag mit 0%, EU-Kommission soll aber bis Ende 2013 Vorschläge für höheren Prozentsatz machen
  • Schattenbanken: Banken sollen ihre 10 größten Engagements bei nicht beaufsichtigten Institutionen offenlegen und nicht mehr als 25% ihrer Risiken dort halten
  • Berechnung von Kapital und Risiken: Investmentbanken und Geschäftsbanken sind gleichzubehandeln

Zum Stand vom April 2012 der weltweiten Umsetzung von Basel I - III:

BIS: Progress report on Basel III implementation, April 2012
bcbs215.pdf
PDF-Dokument [65.7 KB]

Basel II 2004 und EU-Bankenrichtlinie 2006

In der Zeit von 1999 bis 2004 wurden wurden im Baseler Ausschuss neue Regeln augehandelt (Basel II), die in der EU-Bankenrichtlinie 2006/48 und EU-Kapitaladäquanzrichtlinie 2006/49 im wesentlichen übernommen wurden. Basel II wurde nie von den USA umgesetzt, was als eine der Ursachen für die Subprimekrise (2006) gilt.

 

Säule I: Neue Eigenkapitalanforderungen

  • erstmals auch operationelle Risiken
  • Kreditrisikostandardansatz KSA (pauschal oder Ratingagenturen)
  • Internal Rating Based Approach IRBA  (eigene Bewertung)
  • Umsetzung in Deutschland:
    • Änderung des Kreditwesengesetzes
    • Erlass der Solvabilitätsverordnung SolvV

Säule II: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess

  • Supervisory Review Process SRP
  • Internal Capital Adequacy Assessment Process ICAAP
  • Supervisory Review and Evaluation Process SREP
  • Umsetzung in Deutschland:
    • § 25 a KWG
    • Mindestanforderungen für Risikomanagement MaRisk

Säule III: Offenlegungsanforderungen

  • risikobewußte Geschäftsführung
  • wirksames Risikomanagement
  • Umsetzung in Deutschland:
    • § 26 a KWG
    • Teil 5 der SolvV

 

Basel I 1988

Der Zusammenbruch der Kölner Herstatt Bank am 24. Juli 1974 führte zu jahrelangen Konsultationen über die Eigenkapitalausstattung im Baseler Ausschuss der Bank für Internationale Zahlungsausgleich BIZ und mündete im Grundsatz I über die Eigenmittel der Institute (Basel I). Demnach müssen die Banken im Verhältnis zu ihren gewichteten Risikoaktiva 8 % haftendes Eigenkapital zur Abdekckung der Ausfallrisiken vorhalten.

Basel Corporate Governance für den Aufsichtsrat - 2010

Das Basel Committee on Banking Supervision hat am 04.10.2010 neue Prinzipien zur Verbesserung solider Corporate Governance Ausführung in Bankorganisationen veröffentlicht:

  • Die Rolle des Aufsichtsrats, die das Genehmigen und Überwachen der Umsetzung der Risikostrategie enthält, unter Berücksichtigung der bankeigenen langfristigen finanziellen Interessen und Sicherheit.
  • Die Qualifikation des Aufsichtsrats: z.B. sollte der Aufsichtsrat angemessenes Fachwissen und Erfahrung für jede materiell bedeutende Finanzaktivität der Bank haben, die von der Bank beabsichtigt sind, um eine effektive Governance und Aufsicht über die Bank zu ermöglichen.
  • Die Bedeutung der Riskomanagementfunktion (einschließlich Chief Risk Officer), der Compliancefunktion und einer internen Revisionsfunktion, die jeweils mit genügend Autorität, Umfang, Unabhängigkeit, Mitteln und Zugang zum Aufsichtsrat ausgestattet sind.
  • Die Notwendigkeit, Risiken zu identifizieren, zu überwachen und zu managen, auf weltweiter Ebene und in den einzelnen Gesellschaften. Dies sollte auf der Grundlage von Risikomanagementsystemen und Internen Kontrollinfrastrukturen geschehen, die der externen Risikolandschaft und dem Bankrisikoprofil entsprechen.
  • Die aktive Aufsichtsarbeit über das Design und den Prozess des Vergütungssystems, einschließlich umsichtiger Angleichung der Mitarbeiterentlohnung mit kluger Risikovorsorge in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Financial Stability Boards FSB.

Teile dieser Prinzipien sind in Deutschland bereits von der BaFin mit dem Merkblatt zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG vom 22.02.2010 verwirklicht.

Internationaler Währungsfonds 14. Reform 2010

Die Finanzminister und Notenbankchefs der 27 EU-Staaten beschliessen am 30.09.2010 den USA und anderen IWF-Mitgliedsstaaten entgegenzukommen:

 

  • EU verzichtet auf zwei der acht Direktoriumssitze und wollen dafür die Zahl 24 halten mit einer Neugruppierung
  • USA fordern die Zahl von insgesamt 24 auf 20 zu senken
  • Neugruppierung, um die neuen Industriestaaten aufzunehmen
  • EU schlägt vor: Die bisher überrepräsentierten Staaten sollen mindestens 5 %  der Anteile an bisher unterrepräsentierte Länder abgeben
  • Künftige Änderungen bei der Zusammensetzung des Direktoriums sollen außerdem mit einer Mehrheit von nur noch 60 statt bisher 85 % beschlossen werden können.
  • Damit würden die USA in diesem Punkt ihr Vetorecht verlieren
  • Das ungeschriebene Gesetz, dass der Präsident des IWF aus Europa und der Weltbank aus den USA kommt, soll aufgegeben werden.
  • Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich behalten ihre permanenten Sitze aufgrund der Anteilsgröße
  • Die fünf restlichen europäischen Sitze sollen rotierend vergeben werden.
  • Die Schweiz hat bisher den neunten Sitz, soll aber auch verhandelt werden.
  • Russland hat bisher einen eigenen Sitz ohne Wahlgruppe

Der Internationale Währungsfonds besteht bislang aus folgenden Quoten:

Anteile der Staaten am IWF vor der 14. Reform 2010

Stand der Bestätigung durch die Mitgliedsstaaten laut IWF 13.12.2011:

Quota Increase 35% (notwendig sind 70%)

Exec Board Reform 30% (notwendig sind 60%)

Financial Sector Assessment Program FSAP

Der IWF Executive Board hat am 21.09.2010 beschlossen, das seit 1999 bestehende, freiwillige Financial Sector Assessment Program FSAP zur Pflicht zu machen. Die Grundlage dazu wurde im G 20 Gipfel im November 2008 in Washington gelegt.

  • Alle 5 Jahre
  • Pflichtprüfung der Finanzsektoren und ihrer Verflechtung untereinander
    • Stabilität des Banken- und anderer Finanzsektoren
    • Durchführung von Stresstests
    • Bewertung des Finanzaufsicht nach internationalen Standards
    • Feststellung der Fähigkeit von Aufsicht, Regierung, Finanzsicherungssystemen, im Falle von systischem Stress effektiv zu reagieren
    • Untersuchung der Qualität des gesetzlichen Rahmens und der finanziellen Infrastruktur, wie auch das Zahlungssystem und Abwicklungssystem, sowie des Beitrags zu wirtschaftlichem Wachstum und Entwicklung
    • Konzentration auf Risiken, Finanzstabilitätspolitik und Krisenbewältigung
  • der 25 größten Finanzsektoren, die insgesamt 90 % des globalen Finanzsystems abdecken und 80 % der Wirtschaftsleistung ausmachen: Australien, Österreich, Belgien, Brasilien, Canada, China, Frankreich, Deutschland, Hong Kong SAR, Iniden, Irland, Italien, Japan, Luxemburg, Mexico, Niederlande, Russland, Singapur, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten.

Bislang haben drei Viertel aller 187 IWF-Mitglieder sich einer freiwilligen Prüfung unterziehen lassen. Daneben müssen sich alle Mitglieder einem jährlichen wirtschatflichen Gesundheits-Checkup unterwerfen.

Financial Stability Board FSB

Am 2. April 2009 beschlossen die G20 das 1998 durch die G7 gegründete  Financial Stability Forum FSF in den Financial Stability Boards FSB auszubauen und aufzuwerten, ein Gremium von Regulierern und Notenbankern unter dem momentanten Vorsitz des italienischen Notenbankchefs Draghi.

 

Mitglieder des FSB:

Argentinien:Banco Central de la Republica Argentina

Australien: Reserve Bank of Australia, The Treasury

Brasilien: Banco Central, Comissao de Valores Mobiliarios, M da Fazenda

Canada: Bank of Canada, Office of the Superintendent of Financial Institutions, Department of Finance

China: People's Bank, China Banking Regulatory Commission, MoF

Frankreich: Banque de France, Autorite des Marches Financiers,

Ministere de l'Economie

Deutschland: Bundesbank, BaFin, Bundesfinanzministerium

Hongkong SAR: Hong Kong Monetory Authority

Indien: Reserve Bank, Securities and Exchange Board, M.of Finance

Indonesien: Bank Indonesia

Italien: Banca d'Italia, Commissione Nazionale per le Societa e la Borsa, Ministero dell'Economia e delle Finanze

Japan: Bank of Japan, Financial Services Agency, Ministry of Finance

Mexico: Banco de Mexico, Secretaria de Hacienday Credito Publico

Niederlande: De Nederlandsche Bank, Ministry of Finance

Korea: Bank of Korea, Financial Services Commission

Russland: Central Bank, Federal Financial Markets Service, MoF

Saudi-Arabien: Saudi Arabian Monetary Agenca

Singapur: Monetary Authority of Singapore

South Africa: Ministry of Finance

Spanien: Banco de Espana, Ministerio de Economia y Hacienda

Schweiz: Schweizer National Bank, Federal Department of Finance

Türkei: Central Bank

Großbritannien: Bank of England, Financial Services Authority, Treasury

USA: Federal Reserve, SEC, Treasury

Internationale Organisationen: 6

Bank of International Settlements BIS, European Central Bank ECB, European Commission EC, International Monetary Fund IMF, Organisation for Economic Coordination and Development OECD, World Bank

International standard-setting bodies und other groupings: 6

Basel Committee on Banking Supervision BCBS, Committee on the Global Financial System CGFS, Committee on Payment and Settlement Systems CPSS, International Association of Insurance Supervisors IAIS, International Accounting Standars Board IASB, International Organization of Securities Commissions IOSCO.

G20 Finanzgipfel

Die G20 entstanden 1998 paralell zu den G7 und haben bereits an Bedeutung die G7 bzw. G8 übertroffen, da Fragen der Weltwirtschaft und der Finanzkrise nicht mehr ohne die neuen Industriemächte nicht mehr geklärt werden können.

 

Die 20 Mitglieder sind: Argentinien, Australienm, Brasilien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Indien, Inonesien, Italien, Japan, Mexicao, Russland, Saudi Arabien, Südafrika, Südkorea, Türkei, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten und die EU/EZB.

 

Fragen der globalen Finanzen werden in Abständen von 2 Monaten in separaten Finanzgipfeln mit den Finanzministern und Notenbankchefs der Mitgliedsstaaten behandelt. Im Jahr der Präsidentschaft von Korea 2010 sieht der Kalender folgendermaßen aus:

23.04.2010 Washington

04.06.2010 Busan, Korea

10.2010 Washington

22.10.2010 Korea