(aktualisiert 01.01.2012)

Neue Wirtschaftsgesetze

 

Chronologische Übersicht nach Gesetzesreife:

  • Rechtsänderungen zum 1.1.2012
  • Gesetz zur Verbesserung der Eingliederung am Arbeitsmarkt
  • Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Finanzaufsicht 2011
  • Gesetz zur Ausführung der EU-Ratingverordnung 2011
  • Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention 2011
  • Graumarkt-Gesetz 2011
  • Gesetz zur Umsetzung der 2. E-Geld-Richtlinie
  • Haushaltsbegleitgesetz 2011
  • Verfahrensdauerrechtschutzgesetz 2011

Rechtsänderungen zum 1.1.2012

In diversen Einzelgesetzen wurden umfangreiche Rechtsänderungen zum Jahresanfang 2012 eingeführt:

  • Hartz IV: Regelsatz auf €374/Monat (Paarhaushalte je 337)
  • Existenzgründungszuschuss: neuer Zeitraum, Voraussetzungen
  • EU-Beitreibung: Vollstreckungstitel, Verfahren
  • Pfändungschutz: 14-tätiger Sozialleistungsschutz entfällt
  • Zahnersatz: Neue Gebührenverordnung erhöht Eigenanteil
  • Glühbirnen: 40 Watt läuft aus
  • Strom-/Gasanbieterwechsel: künftig in 3 Wochen zu vollziehen
  • Erhöhung der Pflegesätze
  • Erhöhung einzelner Mindestlöhne
  • Arbeitserlaubnis: Rumänen/Bulgaren (Hochschulabschluss oder zur Berufsausbildung)

Gesetz zur Verbesserung der Eingiederungschancen am Arbeitsmarkt

Mit diesem Gesetz werden die Sparbeschlüsse der Regierung vom Juni 2010 umgesetzt. Danach muss die Bundesagentur für Arbeit Effizienzsteigerungen und strukturelle Einsparungen in Höhe von 2,5 Mrd. € im Jahr 201 und von jeweils 3,0 Mrd. € ab dem Jahr 2013 haushaltswirksam werden (Bundesrats-Drucksache 313/11 vom 27.05.2011). Allein beim Gründungszuschuss sollen schon 2012 1,7 Mrd. € eingespart werden. Das Gesetz ist am 28.12.2011 mit folgende Änderungen für den Gründungszuschuss in Kraft getreten:

  • Anspruch auf Gründungszuschuss wird unverbindlich (§ 57 Abs. 1 SGB III-neu)
  • Voraussetzung für Grüundungszuschuss ist u.a. Restanspruch an Arbeitslosengeld I von mind. 150 Tage (bisher 90 Tage) (§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB III-neu)
  • Bestehen begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit, kann die Agentur nicht mehr die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen (§ 57 Abs. 2 Satz 3 SGB III wird gestrichen)
  • Dauer des Gründungszuschusses nur noch 6 statt 9 Monate (§ 58 Abs. 1 SGB III-neu); Zuschlag pro Monat von 300 € bleibt unverändert
  • dafür kann ein Anschluss-Gründungszuschuss von nunmehr 9 Monaten statt 6 Monaten gewährt werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt (§ 58 Abs. 2 Satz 1 SGB III-neu)

Auf die Darstellung anderer Teile des Gesetzes wird verzichtet und gebeten sich behördlichen oder anwaltlichen Rat einzuholen.

Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Finanzaufsicht

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24.11.2010 (in der Fassung des Regierungsentwurfs vom 17.02.2011) soll das zum 1.1.2011 errichtete Europäische Finanzaufsichtssystem in nationales Recht transferiert werden. Gegenstand ist die sog. Omnibusrichtlinie I, die bis zum 31.12.2011 umgesetzt werden muss und die Befugnisse der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden und deren Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden regelt. Das Gesetz wurde am 4.12.2011 beschlossen und enthält folgende Kernpunkte ...:

  • Einbindung der BaFin in das Europäische Finanzaufsichtssystem
  • Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten der BaFin gegenüber den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden
  • Anpassungen der Verschwiegenheitspflichten, die für die Beschäftigten der BaFin und vergleichbare Personengruppen gelten
  • Einbeziehung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden bei Meinungsverschiedenheiten oder mangelnder Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden

Gesetz zur Ausführung der EU-Ratingverordung 2011

Dieses Gesetz soll die EU-Ratingverordnung vom 16.09.2009 umsetzen. Es wurde am 14.06.2011 beschlossen und beinhaltet im Wesentlichen folgende Bestimmungen:

  • BaFin wird zuständige Behörde
  • Registrierung und Beaufsichtigung der Ratingagenturen
  • Eingliederung in das Wertpapierhandelsgesetz
  • Verwaltungsverfahren, Finanzierung über FDAG
  • Bußgeldkatalog

Gesetz zur Optimerung der Geldwäscheprävention 2011

Die Bundesregierung hat am 11.05.2011 einen Regierungsentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung beschlossen (Kabinettseschluss). Das Gesetz ist am 29.12.2011 in Kraft getreten. Wesentliche Eckpunkte sind ...:

  • Ergänzung der Sorgfaltspflichten der Industrie und Freien Berufe
  • Stärkung der Aufsichts- und Prüfungsrechte von Bund und Ländern
  • Konkretisierung von Meldepflichten
  • Bußgeldtatbestände

Damit wird aber lediglich der internationale Standard der FATF (Financial Action Task Force On Money Laundering) in das zu schwach kritisierte nationale Recht umgesetzt.

Graumarkt-Gesetz 2011

Mit der Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht, dem sog. Graumarkt-Gesetz, hat das Bundeskabinett am 06.04.2011 einen Regierungsentwurf beschlossen, um den grauen Kapitalmarkt zu regulieren. Es wurde schließlich am 06.12.2011 beschlossen und ergänzt das Anlegerlegergesetz, das die Anlageberatung der Banken reguliert. die Kernpunkte umfassen:

  • genaue Produktinformationen für geschlossene Fonds und andere Vermögensanlagen
  • schärfere Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler
  • Beaufsichtigung der Emittenten von Vermögensanlagen
  • Längere Prospekthaftung von 1 auf 3 Jahre

Gesetz zur Umsetzung der 2. E-Geld-Richtlinie

Dieses Gesetz transferiert die E-Geld-Richtlinie 2009/110/EU in nationales Recht zum 30.04.2011:

  • Wegbereitung neuer, innovativer und sicherer E-Geld-Diensteistungen
  • Zugangsverschaffung neuer Unternehmen zum E-Geld-Markt
  • Förderung des Wettbewerbs

Haushaltsbegleitgesetz 2011

Neben diverser Änderungen der Steuer- und Sozialgesetze (Siehe Steuergesetzesverfahren) wird eine der Grundsäulen der Insolvenzordnung angegriffen. Es ist zu befürchten, dass die Masse der Insolvenzplanverfahren durch Bevorzugung des Fiskus wie schon vor der Insolvenzrechtsreform 1994-1999 wieder hinfällig wird und die Rettung von Unternehmen praktisch unmöglich wird:

  • jährlich 800 Mio. € Einsparung durch Änderung der Insolvenzordnung für Insolvenzanträge ab dem 01.01.2011

Nähere Einzelheiten: Siehe Reform Insolvenzrecht

Verfahrensdauerrechtschutzgesetz 2010 RegE 12.08.2010

Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlossen. Das Gesetz wurde am 24.11.2011 beschlossen und am 02.12.2011 verkündet.

  • Verfahrensrüge wegen überlanger Dauer
  • Gerichtliche Feststellung der überlangen Dauer
  • Entschädigungen