Geschäftsführer

Geschäftsführer als Vertretungsorgan

  • Die Gesellschaft muss mindestens einen Geschäftsführer bestellen.
  • Die Bestellung zum Geschäftsführer führt nicht automatisch zu einem Anstellungsverhältnis mit Vergütungen. Dazu bedarf es eines zusätzlichen Geschäftsführer-Anstellungsvertrages

Geschäftsführer als Angestellter

  • Befugnisse des Geschäftsführers: Neben den Regelungen im Gesellschaftsvertrag kann der Geschäftsführeranstellungsvertrag die Befugnisse weiter einschränken oder präzisieren.
  • Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist nach neuester Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 253/09) ein Verbrauchervertrag und damit verschärft auf unwirksame AGB-Formulierungen zu prüfen, es sei denn, der Geschäftsführer ist gleichzeitig Mitgesellschafter mit entscheidendem Einfluss (selbständiger Charakter).