Pfändung

Pfändungspraxis

Die Finanz- und Sozialversicherungsbehörden haben in den letzten Jahren die Schwelle zu Pfändungsmaßnahmen sehr tief gelegt. Während früher beim Finanzamt noch Monate vergingen, kommt heute bereits nach der ersten Mahnung die Vollstreckungsankündigung und kurz darauf die Kontenpfändung, ohne dass vor Ort Pfändungsversuche vorangehen. In der Folge wird die Kreditwürdigkeit bereits durch kleine Beträge vernichtet. Häufig werden Kreditkarten eingezogen.

Kontopfändungsschutz

Seit 01.07,2010 gibt es das sog. "P-Konto" (Pfändungsschutzkonto) für Privatpersonen. Wegen Einzelheiten fragen Sie bitte Ihre Bank.

Vermeidung von Pfändungen

  • Mit dem Gläubiger unbedingt Kontakt halten
  • Ratenzahlung vereinbaren und unbedingt einhalten
  • Die Raten nicht zu großzügig vorschlagen.
  • Hauptsache: aus der Vollstreckung herauskommen
  • ggf. Anwalt einschalten
  • Grundlegende Überprüfung der Lieferbeziehung oder Notwendigkeit der Ausgabe
  • Liquiditätsplanung
  • Führung eines Zahlungsplans