(aktualisiert 13.09.2016)

Löschung von Interneteinträgen

Übersicht

  • Recht auf Vergessen (EuGH-Urteil)
  • Suchmaschinen und ihre Inhaber
  • Löschaufträge bei Google
  • Löschaufträge bei Bing
  • Löschaufträge bei Yahoo
  • Löschaufträge bei anderen Suchmaschinen
  • Löschaufträge bei nationalen Suchmaschinen
  • Löschung des Cache
  • Löschung der Suchfragen-Vorschläge
  • Löschung bei Datenbanken
  • Registrierung von Löschaufträgen bei Lumendatabase.org

Recht auf Vergessen

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 13.05.2014 (C-131/12) eine bahnbrechende Entscheidung für den Datenschutz getroffen und folgende Grundsätze aufgestellt:

  1. Art. 2 Buchst. b und d der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass die Tätigkeit einer Suchmaschine, die darin besteht, von Dritten ins Internet gestellte oder dort veröffentlichte Informationen zu finden, automatisch zu indexieren, vorübergehend zu speichern und schließlich den Internetnutzern in einer bestimmten Rangfolge zur Verfügung zu stellen, sofern die Informationen personenbezogene Daten enthalten, als „Verarbeitung personenbezogener Daten“ im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 95/46 einzustufen ist und dass der Betreiber dieser Suchmaschinen als für diese Verarbeitung „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 anzusehen ist.
  2. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 ist dahin auszulegen, dass im Sinne dieser Bestimmung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung ausgeführt wird, die der für die Verarbeitung Verantwortliche im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats besitzt, wenn der Suchmaschinenbetreiber in einem Mitgliedstaat für die Förderung des Verkaufs der Werbeflächen der Suchmaschine und diesen Verkauf selbst eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft gründet, deren Tätigkeit auf die Einwohner dieses Staates ausgerichtet ist.
  3. Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass der Suchmaschinenbetreiber zur Wahrung der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Rechte, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind, dazu verpflichtet ist, von der Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand des Namens einer Person durchgeführte Suche angezeigt wird, Links zu von Dritten veröffentlichten Internetseiten mit Informationen zu dieser Person zu entfernen, auch wenn der Name oder die Informationen auf diesen Internetseiten nicht vorher oder gleichzeitig gelöscht werden und gegebenenfalls auch dann, wenn ihre Veröffentlichung auf den Internetseiten als solche rechtmäßig ist.
  4. Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass im Rahmen der Beurteilung der Anwendungsvoraussetzungen dieser Bestimmungen u. a. zu prüfen ist, ob die betroffene Person ein Recht darauf hat, dass die Information über sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr durch eine Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt wird, mit ihrem Namen in Verbindung gebracht wird, wobei die Feststellung eines solchen Rechts nicht voraussetzt, dass der betroffenen Person durch die Einbeziehung der betreffenden Information in die Ergebnisliste ein Schaden entsteht. Da die betroffene Person in Anbetracht ihrer Grundrechte aus den Art. 7 und 8 der Charta verlangen kann, dass die betreffende Information der breiten Öffentlichkeit nicht mehr durch Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste zur Verfügung gestellt wird, überwiegen diese Rechte grundsätzlich nicht nur gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers, sondern auch gegenüber dem Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu der Information bei einer anhand des Namens der betroffenen Person durchgeführten Suche. Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn sich aus besonderen Gründen – wie der Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben – ergeben sollte, dass der Eingriff in die Grundrechte dieser Person durch das überwiegende Interesse der breiten Öffentlichkeit daran, über die Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste Zugang zu der betreffenden Information zu haben, gerechtfertigt ist.

Suchmaschinen und ihre Inhaber

Die einzelne Suchmaschinen gehören bzw. werden betrieben von:

  • Google
  • Bing: Microsoft
  • Yahoo: Inhaber Yahoo (Verizon); Suchpartner Microsoft
  • ...

Löschung bei Google

Das Löschverfahren ist leider auf mehrere Seiten bei Google verteilt und nach einem Frage-Antwort-System strukturiert. Es ist in folgende Obergruppen gegliedert:

A. "Informationen aus Google entfernen":

  1. Google schreibt: "Falls sensible persönliche Informationen wie etwa Ihre Bankkontonummer oder ein Bild Ihrer handschfirtlichen Unterschrift aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden sollen, können Sie sich an Google wenden."
  2. Weiter heißt es: "Informationen, die von Google entfernt werden: In unseren Richtlinien zum Entfernen von Inhalten erhalten Sie weitere Informationen dazu, welche Informationen Google entfernt".
  3. Dann: "Falls Sie ein Foto, einen Link zu einem Profil oder eine Webseite aus den Google-Suchergebnissen entfernen lassen möchten, ist es normalerweise erforderlich, dass Sie den Inhaber der Website (Webmaster) kontaktieren und ihn bitten, die Informationen zu löschen."

  4. Unter dem Punkt "Warum sollte ich den Webmaster kontaktieren?" schreibt Google: "Selbst wenn Google die Website oder das Bild aus den Suchergebnissen entfernt, ist die Website weiterhin im Web vorhanden und kann von anderen Suchmaschinen, in sozialen Medien oder direkt über die URL der Website gefunden werden. Der beste Weg ist deshalb, sich direkt an den Webmaster zu wenden, da nur er die Seite vollständig entfernen kann. Die Tatsache, dass ein Bild oder Informationen in den Google-Suchergebnissen erscheinen, bedeutet lediglich, dass sie im Web vorhanden sind, und nicht, dass Google auf irgendeine Weise damit verbunden ist."
  5. Dann fragt Google "Was möchten Sie tun?" und bietet zwei Möglichkeiten an:
    • 5a "In der Google-Suche angezeigte Informationen entfernen"
      • Es folgt die Frage: "Teilen Sie uns mit, wo Sie die Informationen gesehen haben, die Sie entfernen lassen möchten"
      • Hier gibt es wiederum zwei Möglichkeiten folgende Informationen entfernen zu lassen:
        • "In den Suchergebnissen von Google und auf einer Website", dann erscheint folgende Auswahl:
        1. "Nein, wie geht das?". Es folgen allgemeine Hinweise ohne Handlungsmöglichkeiten:
          • "Damit Inhalte von einer Website entfernt werden können, ist es normalerweise erforderlich, den Inhaber der Website (Webmaster) zu kontaktieren. Auch wenn Sie den Inhalt über Google gefunden haben, ist Google nicht für den Inhalt auf der Website verantwortlich."
          • "Warum Sie den Webmaster kontaktieren sollten"
          • "So können Sie Kontakt mit einem Webmaster aufnehmen"
          • "Falls der Wbmaster bereits die geforderten Änderungen an einer in unseren Suchergebnissen erscheinenden Website bereits vorgenommen hat, können Sie anfordern, das wir veraltete Informationen entfernen. Reichen Sie dazu einen Antrag über unser 'Tool zum Entfernen von Webseiten' ein." (Der Link führt zum Zugangsfenster für Google Search-Console)
        2. "Nein. Ich konnte keine Kontaktinformationen finden". Es folgen die Wahlmöglichkeiten "Ich möchte, dass diese Informationen entfernt werden:
          • "Kontaktinformationen wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Nutzername"
          • "Ein Bild von mir"
          • "Die Nummer eines offiziellen Ausweisdokuments"
          • "Falsche oder ungenaue Informationen zu meiner Person"
          • "Unangemessene, schädliche oder spamhaltige Website"
          • Bankkonto- oder Kreditkartennummer"
          • "auf einer pornorafischen Website wird ein vollständiger Name oder ein Unternehmensname angezeigt"
          • "Ein Bild meiner Unterschrift"
          • "Inhalt, der aus anderen rechtlichen Gründen entfernt werden sollte"
        3. "Nein, das möchte ich aufgrund der Art der gezeigten Informationen nicht". Es folgt die selbe Auswahl wie unter 2.
        4. "Ich möchte Informationen über mich gemäß dem Europäischen Datenschutzgesetz löschen"
        • Es folgt der Hinweis: "Falls Sie anfordern möchten, dass Google Inhalte gemäß dem Europäischen Datenschutzrecht aus den Suchergebnissen entfernt, rufen Sie unsere Seite 'Entfernen von Inhalten aus Google' auf."
        1. "Ja, aber ich habe keine Antwort erhalten". Es folgt die selbe Auswahl wie unter 2 und 3.
        • "nur in den Suchergebnissen von Google"
          • Es folgt eine weiterer Hinweis: "Wenn Inhalte von einer Website gelöscht wurden, aber weiterhin in den Google Suchergebnissen angezeigt werden, ist möglicherweise die Seitenbeschreibung oder der Cache veraltet. So können Sie die Entfernung veralteter Inhalten beantragen:"
          1. "Öffnen Sie die Seite Veraltete Inhalte entfernen"
          2. "Geben Sie die URL, d.h. die Webadresse der Seite mit den veralteten Inhalten ein, die Sie entfernen möchten"
          3. "Wählen Sie 'Entfernung beantragen' aus"
          4. "Wenn die Meldung 'Wir vermuten, dass das Bild oder die Website, das bzw. die Sie entfernen möchten, nicht vom Websiteinhaber entfernt wurde' angezeigt wird, folgen Sie der Anleitung auf dem Bildschirm, um uns weitere Informationen zukommen zu lassen."
          5. "Wenn in der Meldung 'Dieser Inhalt ist nicht mehr vorhanden' angezeigt wird, klicken Sie auf 'Entfernung benatragen'."
          6. "Sie können den Status Ihrer Anfrage auf der Seite 'Veraltete Inhalte entfernen' überprüfen." (Es wird ein Google-Search-Console Zugangsfenster angezeigt)
          • Diese Wahlmöglichkeit(nur in den Suchergebnissen) landet also in der Sackgasse
    • 5b "Erscheinen von Informationen in der Google-Suche entfernen". Es folgt die Abfrage "Sind Sie ein Webmaster?"
      • "Ja". Dann folgen die Hinweise:
        • "Sie haben mehrere Möglichkeiten, zu verhindern, dass Seiten in den Ergebnissen der Google-Suche angezeigt werden:"
        • "robots.txt-Dateien" (Link)
        • "Meta-Tags" (Link)
        • "Passwortschutz für Webserverdaten" (Link)
      • "Nein". Es folgen lediglich allgemeine Hinweise, ohne weitere Handlungsmöglichkeiten:
        • "Persönliche Informationen können häufig im Web gefunden werden. Viele Nutzer sind Mitglieder in sozialen Netzwerken, veröffentlichen Bilder, schreiben Blogs oder haben eigene Websites. Nachfolgend finden Sie einige Tipps, wie Sie verhindern können, dass Inhalte, die Sie online veröffentlichen, in den Google-Suchergebnissen erscheinen:"
        • "Schränken Sie die Freigabeeinstellungen für online veröffentlichte Inhalte ein. In den meisten sozialen Netzwerken können Sie auswählen, wer Ihre Informationen sieht. Sie können Inhalte beispielsweise nur mit ein paar Freunden statt mit der gesamten Öffentlichkeit teilen. Alle öffentlich geteilten Inhalte können in den Suchergebnissen angezeigt werden."
        • "Veröffentlichen Sie Inhalte nur auf Websites, auf denen Sie Ihre Daten schützen und entscheiden können, wer Ihre Veröffentlichungen sieht. Bei einigen Websites kann alles in den Suchergebnissen erscheinen, was auf diesen Websites veröffentlicht wurde. Falls Sie nicht möchten, dass fremde Personen ein Foto oder eine bestimmte Information sehen, veröffentlichen Sie dieses bzw. diese nicht auf der Website."
        • Ende der Optionen (quasi keine Abhilfe möglich)

B. "Entfernen von Inhalten aus Google":

Google schreibt einleitend: "Auf dieser Seite finden Sie Hinweise dazu, wo Sie Inhalte melden können, die Sie gemäß geltendem Recht aus den Diensten von Google entfernen lassen möchten. Wir können Ihrer Anfrage am besten nachgehen, wenn Sie vollständige Angaben machen. Bei nicht juristischen Problemen, die die Nutzungsbedingungen oder Produktrichtlinien von Google betreffen, rufen Sie bitte http://support.google.com auf. Bitte reichen Sie eine separate Meldung für jeden Google-Dienst ein, bei dem der betreffende Inhalt zu sehen ist."

Sodann kommt ein Auswahlkasten

  • ​​"Auf welches Google-Produkt bezieht sich Ihre Anfrage?" Hier ist Google Websuche voreingestellt
  • "Womit können wir Ihnen behilflich sein?" Es kann folgende Auswahl getroffen werden:
    1. "Ich möchte Malware, Phishing oder ähnliche Probleme melden."
    2. "Ein bestimmter Inhalt, bei dem ich Bedenken habe, wurde bereits vom Webmaster entfernt, erscheint jedoch weiterhin in den Suchergebnissen."
    3. "Ich habe eine Website mit verdächtigem Verhalten gefunden."
    4. "Eine Seite, die in den Google-Suchergebnissen erscheint, verstößt gegen die Markenrechte meines Unternehmens."
    5. "Eine oder mehrere Seiten meiner Website wurden aufgrund einer Rechtsbeschwerde entfernt. Ich möchte sie wiederherstellen."
    6. "Ich möchte, dass meine personenbezogenen Daten aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden." ("Beachten Sie, dass in unseren Suchergebnissen möglicherweise ein Hinweis angezeigt wird, dass einige Ergebnisse entfernt wurden.") Es folgt eine weitere Auswahl:
      1. "Ich möchte gemäß den europäischen Datenschutzgesetzen bezüglich des "Rechts auf Vergessen" einen Antrag auf Entfernung von Informationen einreichen." Es folgen Hinweise:
        • "Auch wenn Google die Website, deren Entfernung Sie beantragt haben, aus den Google-Suchergebnissen entfernt, ist die Seite weiterhin im Web vorhanden und kann von anderen Suchmaschinen oder direkt über die URL der Website gefunden werden. Die Tatsache, dass eine Seite im Index von Google erscheint, bedeutet lediglich, dass sie im Web vorhanden ist und nicht, dass Google auf irgendeine Weise damit in Zusammenhang steht. Der beste Weg ist deshalb, sich direkt an den Webmaster zu wenden, da nur er die Seite vollständig entfernen kann." Der Link führt auf eine Google Hilfsseite "Kontakt zum Webmaster einer Webseite aufnehmen".

        • "Falls die Inhalte, deren Entfernung Sie beantragen möchten, Ihrer Ansicht nach verleumderisch sind, fahren Sie bitte hier fort." Es folgt die Zeile "anzeige von Informationen für folgendes Land: ..." (Länderauswahlfenster)

          • Deutschland:

          • Vereinigte Staaten:

            • "Google.com ist eine US-amerikanische Website, die dem Recht der USA unterliegt. Google bietet Zugriff auf öffentlich verfügbare Webseiten, hat jedoch keinen Einfluss auf den Inhalt der Milliarden Seiten, die sich derzeit im Index befinden. Aufgrund dieses Sachverhalts und gemäß Abschnitt 230(c) des Communications Decency Act entfernt Google kein mutmaßlich diffamierendes Material aus den Suchergebnissen. Sie müssen sich direkt an den Webmaster der betreffenden Seite wenden, wenn Sie erreichen wollen, dass die betreffenden Informationen entfernt oder geändert werden. Hier erfahren Sie, wie Sie den Webmaster einer Website kontaktieren und eine Änderung beantragen können. Sobald das Material auf der betreffenden Website geändert wurde, werden die Änderungen automatisch nach dem nächsten Crawlen der Website in den Suchergebnissen von Google angezeigt. 

            • Wenn Sie eine Gerichtsentscheidung erwirkt haben, in der der Inhalt einer Webseite, die von Google indexiert wird, für rechtswidrig erklärt wird, befolgen Sie die Anleitung im Formular für Gerichtsentscheidungen."

        • "Andernfalls verwenden Sie dieses Formular." Der Link führt zum Formular "Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach Europäischem Datenschutzrecht".

      2. "Ich möchte, dass meine vertraulichen personenbezogenen Daten aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden (z. B. Sozialversicherungs- oder Ausweisnummer, Konto- oder Kreditkartennummer oder ein Bild meiner handschriftlichen Unterschrift, ein Nacktbild oder -video bzw. sexuell explizite Bilder oder Videos von mir, die ohne mein Einverständnis veröffentlicht wurden)." Es folgt ein Link auf das Formular "Informationen aus Google entfernen" (Siehe auf dieser Seite ganz oben nach den allgemeinen Bestimmungen, also hier Abschnitt A.)
      3. "Ich möchte den Webmaster einer in den Suchergebnissen enthaltenen Seite, die falsche oder ungenaue Informationen enthält, auffordern, diese vollständig aus den Google-Suchergebnissen zu entfernen." Es folgt ein Link zum Formular "Kontakt zum Webmaster einer Website aufnehmen".
      4. "Mein vollständiger Name oder der Name meines Unternehmens wird auf einer Website mit Inhalten für Erwachsene angezeigt, die als Spam in den Google-Suchergebnissen aufgetaucht ist." Der Link führt zu einem Formular für Erwachsenen-Spam-Meldung.
      5. "Ich habe in den Google-Suchergebnissen verleumderische Inhalte gefunden." Es folgen die gleichen Hinweise wie unter dem Punkt 1 zum Europäischen Recht auf Vergessen.
    7. "Ich habe ein Problem im Zusammenhang mit Google My Business."
    8. "Ich habe ein rechtliches Problem, das nicht oben aufgeführt ist."
      1. "Ich habe Inhalte gefunden, in denen gegen mein Urheberrecht verstoßen wird."
      2. "Ich verfüge über einen Gerichtsbeschluss, in dem bestimmte Inhalte für gesetzeswidrig erklärt werden, beispielsweise im Rahmen einer Urheberrechts- oder Markenrechtsklage."
      3. "Ich habe in den Google-Suchergebnissen verleumderische Inhalte gefunden."
      4. "Ich möchte ein Produkt oder einen Dienst melden, mit dem Mechanismen zum Urheberrechtsschutz umgangen werden."
      5. "Ich möchte Bilder mit Kindesmissbrauch melden."
      6. "Ich habe ein Problem in Bezug auf Autocomplete und Verwandte Suchanfragen"

Dann folgen weitere Hinweise zur Registrierung von Löschaufträgen bei der Datenbank Lumen Database:

  • "Bitte beachten Sie, dass eine Kopie jedes rechtlichen Hinweises, den wir erhalten, zur Veröffentlichung und Annotation an das Lumen-Projekt (http://www.lumendatabase.org) gesendet werden kann. Lumen redigiert die persönlichen Kontaktinformationen des Absenders, zum Beispiel Telefonnummer, E-Mail und Adresse."
  • "Ein Beispiel einer solchen Veröffentlichung finden Sie unter https://www.lumendatabase.org/notices/5838."
  • "Wir können die ursprüngliche Benachrichtigung auch an den mutmaßlichen Rechtsverletzer oder, sofern Grund zum Zweifel an der Gültigkeit der Beschwerde besteht, an den Inhaber der Rechte senden." 
  • "Ähnliche Angaben aus Ihrer Mitteilung können auch in unserem Transparenzbericht veröffentlicht werden. Weitere Informationen zu diesem Bericht finden Sie hier"

Am Ende der Seite können wiederum die bekannten Optionen ausgewählt werden (Identisch zu Punkt 8 "Ich habe ein rechtliches Problem, das nicht oben aufgeführt ist"):

  1. "Ich habe Inhalte gefunden, in denen gegen mein Urheberrecht verstoßen wird."
  2. "Ich verfüge über einen Gerichtsbeschluss, in dem bestimmte Inhalte für gesetzeswidrig erklärt werden, beispielsweise im Rahmen einer Urheberrechts- oder Markenrechtsklage."
  3. "Ich habe in den Google-Suchergebnissen verleumderische Inhalte gefunden."
  4. "Ich möchte ein Produkt oder einen Dienst melden, mit dem Mechanismen zum Urheberrechtsschutz umgangen werden."
  5. "Ich möchte Bilder mit Kindesmissbrauch melden."
  6. "Ich habe ein Problem in Bezug auf Autocomplete und Verwandte Suchanfragen"

C. "Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht"

Unter dem obigen Abschnitt B wird an verschiedenen Stellen immer wieder auf dieses Formular verwiesen. Es ist folgendermaßen augebaut:

  1. Hintergrund
    • "Gemäß einem am 13. Mai 2014 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-131/12) dürfen bestimmte Personen bei den Betreibern von Suchmaschinen beantragen, dass bestimmte Suchergebnisse aus den Suchergebnislisten zu ihrem Namen entfernt werden."

    • "Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenschutzrechte der betreffenden Person schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Verfügbarkeit der betreffenden Suchergebnisse."

    • "Wenn Sie einen solchen Antrag stellen, wägen wir Ihre Datenschutzrechte als Einzelperson gegen das öffentliche Interesse an den Informationen und das Recht auf Meinungsfreiheit ab."

    • "Dabei prüfen wir im Einzelnen,

      • ob die in den Suchergebnissen enthaltenen Informationen über Sie veraltet sind und

      • ob ein öffentliches Interesse an den Ergebnissen besteht.

      • Zum Beispiel lehnen wir den Antrag möglicherweise ab, wenn es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Amtsträgern geht."

    • "Ergänzend zum ausgefüllten Formular reichen Sie bitte eine digitale Kopie eines Identitätsnachweises ein. Falls Sie den Antrag im Namen einer anderen Person einreichen, wird ein Identitätsnachweis für diese Person benötigt."

    • "Bitte wählen Sie das Land aus, dessen Gesetze auf Ihren Antrag Anwendung finden." (vorbelegt mit Deutschland)

  2. Personenbezogene Daten
    • "In der Suche verwendeter Name (Dies sollte der Name sein, bei dessen Verwendung als Suchanfrage die zu entfernenden Suchergebnisse in den Suchergebnislisten angezeigt werden. Falls Sie mehrere Namen angeben möchten, beispielsweise wenn ihr Mächenname nicht mit Ihrem aktuellen Nachnamen übereinstimmt, setzen Sie bitte einen Schrägstrich "/" zwischen die Namen. Beispiel "Erika Müller/Erika Mustermann"
    • "Vollständiger Name des Antragstellers (Ihr eigener Name, auch wenn Sie den Antrag im Namen einer anderen Person stellen, zu deren Vertretung Sie autorisiert sind. Falls Sie eine andere Person vertreten, müssen Sie rechtlich befugt sein, in deren Namen zu handeln.)"
    • "Falls Sie den Antrag im Namen einer anderen Person stellen, zu deren Vertretung Sie autorisiert sind. Falls Sie eine ander Person vertreten, müssen Sie rechtlich befugt sein, in deren Namen zu handeln."
    • Kontakt-E-Mail-Adresse
  3. Aus der Suchergebnisliste zu Ihrem Namen zu entfernende Suchergebnisse
    • Angabe aller Suchergebnisse, die aus der Suchergebnisliste entfernt werden sollen. Geben Sie dazu jeweils die Adresse (URL) der Webseite an, mit der das Ergebnis verknüpft ist. Die URL wird in der Adressleiste Ihres Browsers angezeigt, wenn Sie auf das betreffende Suchergebnis klicken. Falls Sie in diesem Antrag mehrere URLs angeben möchten, klicken Sie bitte für jede weitere URL auf "Zusätzliche hinzufügen". Weitere Informationen zum Ermitteln der URL einer Webseite. URLs der Suchergebnisse, deren Entfernung Sie beantragen.

    • Bitte erläutern Sie für jede angegebene URL,
      (1) in welcher Form die verlinkte URL sich auf Sie bezieht bzw., falls Sie dieses Formular im Namen einer anderen, oben genannten Person einreichen, sich auf diese Person bezieht, und
      (2) weshalb die Aufnahme dieser URL in die Suchergebnisse

      • irrelevant,

      • nicht mehr aktuell oder

      • in anderer Hinsicht zu beanstanden ist

      • Ohne diese Angaben können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.

    • Um betrügerische Entfernungsanträge durch Personen zu verhindern, die unter Vortäuschung einer fremden Identität Mitbewerber schädigen oder in missbräuchlicher Weise rechtmäßige Informationen unterdrücken wollen, ist eine Identitätsprüfung erforderlich. Fügen Sie daher bitte eine gut lesbare Kopie eines Dokuments zur Bestätigung Ihrer Identität bzw. zur Bestätigung der Identität der Person bei, zu deren Vertretung Sie autorisiert sind. Kopien von Personalausweisen oder Reisepässen sollten nicht verwendet werden. Alle Bereiche des Dokuments, die nicht zu Ihrer Identifizierung benötigt werden, können Sie unkenntlich machen, zum Beispiel ID-Nummern. Auch Ihr Foto dürfen Sie unkenntlich machen, es sei denn, Ihr Entfernungsantrag bezieht sich auf Seiten mit Fotos von Ihnen. Google nutzt diese Informationen ausschließlich als Echtheitsnachweis für Ihren Antrag. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, löschen wir die Dokumente innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrags auf Entfernung.

    • Ich bestätige, dass die Angaben in diesem Antrag zutreffend sind. Außerdem bestätige ich, dass ich persönlich von den angegebenen Internetseiten betroffen bin, oder dass ich zum Einreichen dieses Antrags für diese Person berechtigt bin. Aktivieren Sie zur Bestätigung das Kontrollkästchen.

    • Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden, falls das Formular nicht korrekt ausgefüllt wurde oder Ihr Antrag unvollständig ist.

  4. Unterschrift
    • Indem Sie Ihren Namen unten eingeben und auf "Senden" klicken, erklären Sie sich mit der nachstehend beschriebenen Verarbeitung der von Ihnen eingereichten personenbezogenen Daten einverstanden und bestätigen, dass die obigen Angaben wahrheitsgemäß sind, dass Sie das Entfernen der oben aufgeführten URLs aus den Suchergebnissen beantragen und dass Sie, sofern Sie im Namen anderer Personen handeln, rechtlich dazu autorisiert wurden.
    • Google Inc. verwendet die von Ihnen in diesem Formular sowie möglicherweise im Laufe der weiteren Korrespondenz angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihres Antrags und zur Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtungen. Daten in diesem Sinne sind auch die E-Mail-Adresse und die Angaben und Belege zur Identität von Personen. Möglicherweise geben wir Einzelheiten Ihres Antrags an Datenschutzbehörden weiter. Wir tun dies jedoch nur, wenn diese die Daten von uns zu dem Zweck anfordern, eine von uns getroffene Entscheidung zu untersuchen oder zu überprüfen. Letzteres passiert normalerweise dann, wenn Sie sich bezüglich unserer Entscheidung an Ihre nationale Datenschutzbehörde wenden. Möglicherweise geben wir auch Einzelheiten an die Webmaster der URLs weiter, die aus unseren Suchergebnissen entfernt wurden.
    • Unterschrift (Eingabe über Tastatur)
    • Unterzeichent am ..
  5. Senden

Anmerkungen zum Löschantrag bei Google:

Eine Orientierung im Dschungel der Auswahlmöglichkeiten ist fast unmöglich. Schnell bewegt man sich vom gewünschten Antragsziel "Recht auf Vergessen nach EuGH" weg und gerät in eine juristische Begründungsfalle. Zum Glück ist das entscheidende Formular dann doch übersichtlich. Fast vorbildlich gibt es eine Möglichkeit, den Antrag mit komplettem Inhalt auszudrucken. Auch wird nach dem Absenden eine Eingangsbestätigungsmail an die vom Antragsteller angegebene E-Mail-Adresse versendet.

Löschung bei Bing

Bing (ein Suchdienst von Microsoft) bietet auch seit 2014 ein Formular für die Löschung von Suchergebnissen aufgrund des euopräischen Datenschutzrechts an.

 

A. Antrag zur Sperrung von Bing-Suchergebnissen in Europa:

  1. Vorwort
    1. "Im Jahr 2014 hat der Europäischer Gerichtshof entschieden, dass Einzelpersonen das Recht haben, Suchmaschinen aufzufordern, Ergebnisse zu Abfragen zu blockieren, die den Namen der Person enthalten, wenn die Ergebnisse unangemessen, falsch, nicht mehr relevant oder übertrieben sind. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben und bei Microsoft die Sperrung von Suchergebnissen auf Bing zu Suchanfragen mit Ihrem Namen beantragen möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular."
    2. "Machen Sie zu allen zutreffenden Fragen auf diesem Formular möglichst vollständige und aussagekräftige Angaben, da wir diese Informationen verwenden, um Ihren Antrag zu prüfen. Wir werden ggf. weitere Informationsquellen neben dem Formular berücksichtigen, um Ihre Angaben zu überprüfen oder zu ergänzen. Diese Informationen helfen Bing, in Übereinstimmung mit europäischem Recht zwischen Ihrem individuellen Interesse am Schutz der Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an freier Meinungsäußerung und freier Verfügbarkeit von Informationen abzuwägen. Ein Antrag ist keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Suchergebnis gesperrt wird."
    3. "Hinweis zu minderjährigen Personen: Wenn Sie minderjährig sind, dürfen Sie dieses Formular in Ihrem eigenen Namen übermitteln. Als Elternteil oder gesetzlicher Vormund eines Minderjährigen dürfen Sie dieses Formular im Namen dieses Minderjährigen übermitteln. In diesem Fall beziehen sich die Worte „Sie“ oder „Ihr“ immer auf den Minderjährigen. Bei einer Übermittlung im Namen eines Minderjährigen beschreiben Sie bitte diese Beziehung im Textfeld unten. Wenn Sie im Namen einer anderen Person die Anfrage übermitteln, bei der es sich nicht um Ihr eigenes minderjähriges Kind handelt, geben Sie bitte Ihre Beziehung zu dieser Person im Textfeld unten an."
    4. "Das Formular und die zugehörigen Prozesse können Änderungen unterliegen, wenn neue Richtlinien verfügbar werden, und einzelne eingereichte Anträge werden im Laufe der Zeit ggf. neu geprüft."
  2. Teil 1 - Daten des Antragstellers
    1. "Bei dem bereitgestellten Namen muss es sich um Ihren bürgerlichen Namen oder um einen Namen handeln, unter dem Sie allgemein bekannt sind. Wenn der bereitgestellte Name von dem Namen im Identifikationsdokument abweicht, das Sie eingereicht haben, erläutern Sie dies bitte kurz in dem Textfeld unten. Wir werden nur Anträge unter Ihrem bürgerlichen Namen oder einem Namen verarbeiten, unter dem Sie allgemein bekannt sind. Und wir werden Anträge, in denen eine Benutzer-ID (z. B. „63foxtrot99“) als Name übermittelt wird, nicht verarbeiten."

    2. "Sie beantragen für den Namen, den Sie hier angeben, die Sperrung der angegebenen Suchergebnisse. Bei dem angegebenen Namen kann es sich um Ihren bürgerlichen Namen handeln oder um einen anderen Namen, unter dem Sie allgemein bekannt sind. Er muss jedoch mit dem Namen in Ihrem europäischen Ausweisdokument übereinstimmen."

    3. "Wählen Sie bitte Ihr Herkunftsland aus*"

    4. "Laden Sie entsprechende Dokumente zum Nachweis der oben bereitgestellten Informationen hoch."

      1. "​Fügen Sie mindestens ein Dokument hinzu, aus dem nachweislich Ihr Name und Ihr Herkunftsland hervorgehen."

      2. "Wenn der Name, für den Sie die Sperrung von Suchergebnissen beantragen, ein anderer als Ihr bürgerlicher Name ist, fügen Sie entsprechende Dokumente oder Erläuterungen hinzu, aus denen nachweislich hervorgeht, dass Sie unter dem betreffenden Namen allgemein bekannt sind. (Wenn Ihr bürgerlicher Name beispielsweise „Mary“ lautet, Sie aber unter dem Namen „May“ allgemein bekannt sind und die Sperrung von Suchergebnissen mit diesem Namen beantragen, übermitteln Sie im Textfeld unten bitte eine schriftliche Erklärung, wie der Name „May“ mit Ihrer Identität verknüpft ist.)"

      3. "Sie dürfen auf den Dokumenten Angaben schwärzen, die sich nicht auf die Prüfung Ihres Namens, des Landes bzw. der Region Ihres Wohnsitzes oder des Nachweises der Gültigkeit des Dokuments selbst beziehen. Wenn Sie die Sperre eines Bilds anfordern und eine Foto-ID bereitstellen, schwärzen Sie bitte nicht das Foto mit dieser ID."

      4. "Bei den Dokumenten muss es sich nicht um von einer staatlichen Behörde ausgestellte Ausweisdokumente handeln. Wir können jedoch ggf. nicht auf Anträge reagieren, wenn ein vollständiger, angemessener und zuverlässiger Nachweis der Gültigkeit dieser Informationen nicht möglich ist."

      5. "Wir verwenden diese Dokumentation zur Prüfung der Informationen, die Sie auf diesem Formular angegeben haben. Die Dokumentation wird gemäß gesetzlichen Vorschriften gelöscht."

      6. "Stellen Sie bitte eine E-Mail-Adresse bereit, unter der wir Sie bezüglich dieser Anfrage kontaktieren können."

  3. Teil 2 - Ihre Rolle in der Gesellschaft oder Ihrer Gemeinde
    1. "Sind Sie eine Person des öffentlichen Lebens (Politiker, Prominenter usw.)?

      Ja Nein 
    2. Üben Sie in Ihrer Gemeinde oder einer weiter gefassten Gruppe eine Rolle aus, oder erwarten Sie, in Zukunft eine Rolle auszuüben, die sich durch Führung, Vertrauen oder Sicherheit (z. B. Lehrer, Geistlicher, Organ in einer Gemeinschaft/einem Verein, Polizist, Doktor usw.) auszeichnet?

      Ja Nein 

    3. Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet haben oder Sie sich bei der Beantwortung unsicher sind, geben Sie eine ausführliche Beschreibung Ihrer Position in der Gesellschaft bzw. Ihrer Gemeinde an. ___________"

  4. Teil 3 - Die URL(s), deren Sperrung benantragt wird
    1. Eine URL (Uniform Resource Locator) ist die eindeutige Adresse einer Datei oder Webseite, auf die im Internet zugegriffen werden kann. Benennen Sie die genaue(n) URL(s), die in Bing-Ergebnissen gesperrt werden soll(en), wenn nach Ihrem Namen gesucht wird.

      Beschreiben Sie bitte den genauen Inhalt, der sich auf Sie bezieht, und geben Sie eine Begründung, warum dieser Inhalt in Suchergebnissen zu Ihrem Namen gesperrt werden sollte.

    2. Die Informationen, die von Bing gesperrt werden sollen, sind:

      Ungenau oder falsch

      Unvollständig oder unzureichend

      Veraltet oder nicht mehr erheblich

      Überzogen oder in anderer Hinsicht unangemessen 

    3. Erläutern Sie jeden der oben angekreuzten Gründe ausführlich. Wenn die Informationen veraltet oder nicht länger relevant sind, weisen Sie dies bitte so ausführlich wie möglich nach. Wenn die Informationen ungenau oder falsch sind, geben Sie alle Ihnen vorliegenden Nachweise an, z. B. einen Gerichtsbeschluss oder einen anderen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Informationen ungenau oder falsch sind. (Verwenden Sie die Funktion zum Hochladen oben, um entsprechende Unterlagen hinzuzufügen.)

    4. Geben Sie alle weiteren relevanten Informationen an, aus denen hervorgeht, warum Sie im Sinne Ihres individuellen Interesses am Schutz der Privatsphäre eine Sperrung dieser Informationen wünschen, wenn nach dem oben angegebenen Namen gesucht wird, und warum Sie der Meinung sind, dass hier der Schutz Ihrer Privatsphäre schwerer wiegt als das öffentliche Interesse an freier Meinungsäußerung und freier Verfügbarkeit von Informationen.

    5. Haben Sie bereits einen Antrag auf Sperrung derselben Seite (URL) bei Bing gestellt?

      Ja Nein 

    6. Weitere URL hinzufügen

  5. Teil 4 - Wichtige Informationen und Signatur
    1. Mit der Eingabe Ihres Namens (elektronische Signatur) unten erklären Sie, dass:

      1. Sie entweder die auf diesem Formular genannte Person sind, ein Elternteil oder gesetzlicher Vormund des genannten Minderjährigen oder gerichtlich dazu ermächtigt sind, im Auftrag der benannten Person zu handeln.

      2. sich die URL(s), deren Sperrung Sie beantragen, auf Sie oder auf die Person bezieht bzw. beziehen, die Sie gesetzlich vertreten, und nicht auf eine andere Person mit demselben oder einem ähnlichen Namen.

      3. die eingegebenen Informationen richtig und fehlerfrei sind.

    2. Die von Ihnen in diesem Formular übermittelten Informationen werden ggf. Drittparteien zur Verfügung gestellt, einschließlich des Herausgebers einer Webseite, für die Sie eine Sperre durch Bing angefordert haben, der Datenschutzbehörde oder einer anderen rechtlich zuständigen, staatlichen Behörde.

    3. Signatur*

    4. Absenden

Anmerkungen zum Löschantrag bei Bing:​​

Man sollte sich die Begründung des Löschauftrags bei Bing gut überlegen, weil ausdrücklich gefragt wird, ob schon einmal ein Antrag gestellt wurde und eine Einbeziehung früherer Anträge möglich ist. Ferner werden viele Fragen gestellt, die kompliziert sind und deren Sinn und Folgen für das Recht auf Vergessen nicht ersichtlich sind. Man hat das Gefühl, dass Löschanfragen von Microsoft erschwert und restriktiv betrachtet werden.

Die für die Begründungen angebotenen Textfelder sind auf max. 500 Zeichen (ca. 7 Zeilen Text) beschränkt. Wird diese Grenze überschritten, so wird das Absenden mit einer oder mehreren Fehlermeldungen blockiert, die nur durch lästiges Scrollen auffindbar sind.

Bevor man den Knopf "Absenden" anklickt, sollte man die eingegebenen Begründungen per Copy-Paste in eine eigene Datei kopieren. Man erhält weder eine Mögichkeit zum Drucken des bearbeiteten Dokuments noch überhaupt eine Bestätigungsmail von Bing. Am Bildschirm wird lediglich eine Referenznummer angezigt, die man sich notieren oder durch Ausdrucken der Meldung sichern sollte.

​​

B. Normale Löschung von Suchergebnissen

...

Löschung bei Yahoo

A. Suchergebnisse aus Yahoo Suche entfernen

 

Yahoo erläutert zunächst auf seiner Hilfe-Seite das Thema (Siehe dieser Abschnitt A.). Darin (A.4.1) führt ein Verweis auf die spezielle Löschung für Europäische Einwohner (Siehe Abschnitt B.) und das dazugehörige Online-Formular (Siehe Abschnitt C.).

  1. "Suchergebnisse aus Yahoo Suche entfernen
    1. Yahoo Suche zeigt Web-Ergebnisse aus dem gesamten Internet an. Dazu gehören Ergebnisse von Yahoo-Websites und von Nicht-Yahoo-Websites.

    2. Gut zu wissen: Wenn Sie beantragen, dass ein bestimmtes Suchergebnis aus Yahoo Suche entfernt wird, ist es wichtig, zu wissen, ob das Suchergebnis von einer Yahoo- oder einer Nicht-Yahoo-Website stammt. Yahoo hat keine Kontrolle darüber, was auf Websites außerhalb des Yahoo-Netzwerks veröffentlicht wird."

  2. "Suchergebnisse von Nicht-Yahoo-Websites

    1. Wenn das Suchergebnis, das entfernt werden soll, eine Nicht-Yahoo-Webseite ist, wenden Sie sich mit Ihrer Bitte um Entfernung an den Inhaber der Website, den Inhalts-Anbieter oder den Domain-Betreiber.

      1. Die Kontaktdaten einer Website befinden sich häufig auf der Website selbst.
      2. Sie können den Domain-Betreiber einer Website über Services wie WhoIs.net ..."
  3. "Wann entfernt Yahoo Suche Ergebnisse, die auf der betreffenden Website nicht mehr zu finden sind?
    1. Nachdem eine Nicht-Yahoo-Website ihre Inhalte aktualisiert hat, wird das Update inYahoo nach Abschluss des nächsten Aktualisierungszyklus übernommen (bis zu 6-8 Wochen). Bis dahin werden die fraglichen Ergebnisse noch in den Yahoo-Ergebnissen angezeigt."

  4. "Was, wenn meine persönlichen Daten veröffentlicht werden?

    1. Europäische Einwohner: Erfahren Sie mehr über die verfügbaren Optionen: Hier führt ein Link auf Link auf die Besonderheit beim Europäischen Datenschutzrecht (Siehe unten Abschnitt B)

    2. Enthält eine Website persönliche Kenndaten, auch als "PII" bezeichnet (z. B. Sozialversicherungsnummer oder Kreditkartennummer), kann Yahoo die Daten aus den Suchergebnissen entfernen, auch wenn wir keinen Einfluss auf die Website haben, wo sie veröffentlicht sind.

    3. Mehr Hilfe finden Sie in unseren Supportoptionen. Sie müssen uns die persönlichen Daten, die angezeigt werden, zur Verfügung stellen, damit wir diese prüfen können.

    4. Persönliche Namen sind nicht einzigartig: Mehrere Personen können denselben Namen tragen. Daher müssen Yahoo Suche-Ergebnisse mit Inhalten über eine andere Person, die genauso heißt wie Sie, nicht unbedingt geändert oder entfernt werden."

  5. "Häufig gestellte Fragen

    1. Frage: Was, wenn die Daten, die ich gern entfernt hätte, zwar nicht mehr auf der betreffenden Website, aber noch in der Yahoo Suche angezeigt werden?

    2. Antwort: Yahoo Suche-Ergebnisse, die auf eine Webseite "verweisen", die nicht mehr online ist, werden automatisch bei der nächsten Aktualisierung aus den Yahoo Suche-Ergebnissen entfernt. Diese Aktualisierung findet regelmäßig und automatisch statt und kann sechs bis acht Wochen dauern.

    3. Suchergebnisse bereinigen: Mit dem Yahoo Suche-Familienfilter können Sie explizite, unangemessene und Erwachsenen-Inhalte filtern."

 

B. Anfragen zur Sperrung von Suchergebnissen in der Yahoo Suche für Nutzer wohnhaft in Europa:

Auf diesem Informationsblatt erläutert Yahoo zunächst das Verfahren. Das Online-Formular finden Sie unter Abschnitt C. (Der Originaltext von Yahoo ist mit Anführungszeichen ("...") gekennzeichnet).

  1. "Warum können Suchergebnisse in der Yahoo Suche in Europa gesperrt werden?
    1. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass unter bestimmten Umständen Nutzer wohnhaft in Europa verlangen können, dass bestimmte URLs in den Ergebnissen einer Suchmaschine (C-131/12, 13 2014) gesperrt werden.

    2. Dafür ist erforderlich, dass die spezifische URL personenbezogene Daten über den Einzelnen enthält, die unangemessen, unerheblich, nicht mehr relevant oder unverhältnismäßig in Bezug auf den Zweck sind, zu dem Sie erhoben oder verarbeitet wurden, oder überwiegende, schutzwürdige, sich aus einer besonderen Situation ergebende Gründe für die Sperrung einer bestimmten URL vorliegen.

    3. Bei jeder erhaltenden Anfrage im Hinblick auf die Sperrung einer URL wägen wir das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre mit dem Recht der Öffentlichkeit auf Information ab."

  2. "Wie kann ich beantragen, dass Yahoo bestimmte Suchergebnisse in Europa sperrt?

    1. Sie können eine Anfrage über unser Online-Formular einreichen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Europäischen Union oder dem europäischen Wirtschaftsraum haben. Wenn Sie minderjährig sind, bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, dieses Formular in Ihrem Namen auszufüllen.

    2. Bevor Sie das Formular ausfüllen, überprüfen Sie bitte sorgfältig die nachstehenden Anweisungen, um sicherzustellen, dass Ihre Anfrage effizient bearbeitet wird:

      1. Wir bearbeiten nur Anfragen, die eine spezifische URL enthalten. Eine allgemeine Anfrage, alle Informationen, die einen Einzelnen betreffen, zu entfernen, wird nicht bearbeitet. Erläutern Sie die Gründe, warum jede URL in Verbindung mit einer Suche nach Ihrem Namen gesperrt werden soll.
      2. Füllen Sie alle Felder im Formular aus. Wir berücksichtigen Ihre Anfrage nur, wenn wir ausreichende Informationen von Ihnen erhalten, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.  
        1. Geben Sie den vollständigen Namen an, für den Sie die Sperrung bestimmter URLs fordern.
        2. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an.
      3. Laden Sie eine klare, gut lesbare Kopie eines Dokuments für den Nachweis Ihrer Identität (z. B. eine Kopie Ihres Führerscheins, Personalausweises oder eines anderen Foto-ID-Dokuments) hoch. Sie können eine Datei mit einer Größe bis zu 4 Mbit hochladen. Wenn Sie die Sperrung von Suchergebnissen hinsichtlich eines anderen Namen als Ihren offiziellen Namen beantragen, fügen Sie bitte einen Nachweis bei, dass Sie unter diesem Namen bekannt sind. Bevor wir eine solche Anfrage bearbeiten können, müssen wir Sie hinreichend identifizieren."

      4. "Erstellen Sie Ihre Anfrage hier." (Anm.: Es handelt sich um das selbe Online-Formular wie oben)

      5. "Hinweis: Wenn Sie ein Webmaster sind, erhalten Sie auf unseren Hilfeseiten weitere Informationen dazu, wie Sie Ihre Webseite aus unserem Suchindex entfernen lassen können oder wie Sie verhindern können, dass Ihre Webseite zwischengespeichert wird."

    3. "Unser Überprüfungsprozess

      1. Wir werden Ihre Anfrage prüfen, sobald Sie das Formular ausgefüllt und uns ein Dokument für den Nachweis Ihrer Identität hochgeladen haben. Dann werden wir entscheiden, ob die entsprechende URL oder URLs gesperrt werden oder nicht. Dabei berücksichtigen wir zahlreiche Faktoren, einschließlich der Anzahl, Art und Komplexität der Anfragen, die wir erhalten.

      2. Wir bedanken uns für Ihre Geduld.

      3. Hinweis: Durch die Sperrung von URLs gemäß diesem Prozess in der Yahoo Suche in Europa werden die entsprechenden Informationen nicht vollständig aus dem Internet oder aus den Suchergebnissen für andere Suchanfragen als für Ihren Namen entfernt. Diese Informationen können weiterhin vorhanden sein, beispielsweise auf der Webseite, auf der sie ursprünglich veröffentlicht wurden, sowie in anderen Suchmaschinen.

      4. Denken Sie auch daran, dass dieses Formular ausschließlich für Anfragen auf der Grundlage der oben genannten Gerichtsentscheidung bestimmt ist. Wenn sich Ihre Anfrage auf andere Gründe stützt, müssen Sie diese bei unserem Kundenservice einreichen. Dafür gehen Sie bitte zu den Yahoo Hilfeseiten und füllen das Hilfeformular für Suchanfragen aus." (Anm.: Bei dem Link handelt es sich um die allgemeine Yahoo Hilfe Suchseite).

      5. "Wir sind dazu berechtigt, unsere Nutzer darüber zu informieren, dass Suchergebnisse auf der Grundlage europäischen Rechts gesperrt wurden. Wir können auch die von Ihrer Anfrage betroffenen Betreiber oder Webmaster von Webseiten informieren.

      6. Wir senden Ihnen eine E-Mail mit unserer Entscheidung, ob die von Ihnen angeforderten URLs gesperrt wurden oder nicht. Dabei berücksichtigen wir die Kriterien des Gerichtshofs der Europäischen Union."

C. Antrag auf Sperrung von Suchergebnissen in der Yahoo Suche für in Europa wohnhafte Personen ("Online-Formular"):

  1. Gemäß einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union können in Europa wohnhafte Personen die Sperrung bestimmter URLs beantragen, wenn die jeweilige Webseite personenbezogene Daten enthält, die unangemessen, unerheblich, nicht mehr relevant oder unverhältnismäßig in Bezug auf den Zweck sind, zu dem Sie erhoben oder verarbeitet wurden, oder überwiegende, schutzwürdige, sich aus einer besonderen Situation ergebende Gründe für die Sperrung einer bestimmten URL vorliegen. In Europa wohnhafte Yahoo Nutzer können über dieses Formular die Sperrung einer URL für eine Webseite beantragen, die mit ihrem Namen im Zusammenhang steht und diese Kriterien erfüllt.

  2. Die Entscheidung des Gerichtshofs hat eine Debatte darüber ausgelöst, in welchem Verhältnis das Recht auf Privatsphäre des Einzelnen gegenüber dem Recht der Öffentlichkeit auf Information steht. Unsere Antrags- und Prüfprozesse sind noch nicht abgeschlossen. Wir prüfen die Entscheidung des Gerichtshofs sorgfältig, um ihre Auswirkungen für unser Unternehmen und unsere Nutzer einzuschätzen.

  3. Wenn Sie der Ansicht sind, eine Sperrung von im Zusammenhang mit Ihnen stehenden Informationen verlangen zu können, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Sollten Sie minderjährig sein, bitten Sie ein Elternteil oder einen Erziehungsberechtigten, dieses Formular für Sie auszufüllen.

  4. Bitte beachten Sie, dass Yahoo Ihre Anfrage nur dann bearbeiten kann, wenn Ihre Anfrage  vollständig ist und Sie geeignete Identitätsnachweise vorgelegt haben.

  5. Ihr Name [der für eine Suche verwendet wurde]. *(Geben Sie den Namen an, für den Sie die Sperrung von bestimmten Suchergebnissen beantragen. Das kann Ihr offizieller Name oder der Name sein, unter dem Sie bekannt sind.)
  6. E-Mail-Adresse
  7. Identifikation
    1. Bitte laden Sie hier eine deutlich lesbare Kopie eines Dokuments hoch, welches Ihre Identität und das Land nachweist, in dem Sie wohnhaft sind (z.B. eine Kopie Ihres Führerscheins, Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises). Sie können eine Datei bis zu einer Größe von 4 MB hochladen. Wenn Sie die Sperrung von Suchergebnissen hinsichtlich eines anderen Namens als Ihren offiziellen Namen beantragen, fügen Sie bitte einen Nachweis bei, dass Sie unter diesem Namen bekannt sind. Wir verwenden diese Informationen nur zur Bestätigung Ihrer Identität, um falsche oder missbräuchliche Sperranfragen zu verhindern. Sie können solche Stellen in Ihrem Ausweis schwärzen, die für diesen Zweck nicht erforderlich sind. Wir löschen die Kopie Ihres Ausweises, nachdem Ihre Sperranfrage bearbeitet wurde, es sei denn, gesetzliche Gründe sprechen dagegen.​
    2. Laden Sie eine PDF oder JPG Datei hoch (4 MB max)
  8. URLs im Zusammenhang mit Ihrem Namen, die Sie sperren möchten.
    1. http://www.____
    2. Bitte erläutern Sie.
    3. Eine weitere URL und Erklärung hinzufügen
    4. Indem ich das folgende Kästchen anklicke, bestätige ich, dass in Bezug auf die oben angegebene(n) URL(s) (i) überwiegende, schutzwürdige, sich aus meiner besonderen Situation ergebenden Gründe für diese Sperranfrage vorliegen;  und/oder (ii) die angegebene(n) URL(s) persönliche Daten über mich enthält oder enthalten, die unvollständig, unrichtig oder nicht mehr relevant bzw. unverhältnismäßig in Bezug auf den Zweck sind, zu dem Sie erhoben oder verarbeitet wurden.

    5. Indem ich das folgende Kästchen anklicke, bestätige  ich, dass das Interesse der Öffentlichkeit an solchen Informationen nicht beeinträchtigt ist, die auf den oben aufgeführten URLs enthalten sind und die bei einer Suchanfrage nach meinem Namen, dem Namen unter dem ich bekannt bin oder dem Namen meines minderjährigen Kindes erscheinen.

  9. Ihre Unterschrift (oder die eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten des aufgeführten Kindes)

    Unterzeichnet am _____

    Unterschrift _____

    Indem Sie auf Absenden klicken, erklären Sie, dass die oben angegebenen Informationen zu Ihrer Anfrage zutreffend und vollständig sind.

    Wenn Sie dieses Formular abgesendet haben, sind wir dazu berechtigt, Ihre Anfrage und alle dazugehörigen Einzelheiten an den Irish Data Protection Commissioner oder die Microsoft Corporation (unseren Suchpartner) weiterzuleiten, sollten wir das für die Bearbeitung oder Bewertung Ihrer Anfrage für nötig oder angebracht halten. Außerdem dürfen wir Webmaster, deren Inhalt in den Suchergebnissen gesperrt werden soll, informieren."

    Bitte angezeigten (Chapta) Code eingeben

    Anfrage erstellen"

     

Anmerkungen zum Löschauftrag bei Yahoo:

Der Yahoo-Löschauftrag ist einfach und übersichtlich strukturiert. Er sieht nur ein Textfeld für Erläuterungen zur jeweiligen URL vor. Ein Teil der Begründungen ist durch Ankreuzen von Kästchen erleichtert, so dass man nciht das Gefühl hat, etwas Wichtiges vergessen zu können. Auch bei Yahoo-Löschanträgen sollte man durch Copy-Paste die Erläuterung sichern und vor dem Absenden einen Ausdruck der Bildschirmseite machen. Danach wird eine Fallnummer angezeigt und per E-Mail eine Eingangsbestätigung an den Antragsteller verschickt.