(erstellt am 13.05.2011)

Krankenversicherungswechsel

Die folgenden Informationen geben lediglich einen Einstieg in die komplexe Thematik. Anwaltlicher Rat bzw. Konsultation der Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest und eine ausführliche Beschäftigung mit der Materie werden empfohlen.

 

Übersicht:

 

  • Tarifwechsel innerhalb einer Krankenkasse
  • Wechsel zwischen Krankenkassen
  • Wechsel der Privaten Zusatzversicherung
  • Wechsel von privater Versicherung zur Krankenkasse
  • Wechsel von Krankenkasse zur privaten Versicherung
  • Wechsel zwischen privaten Versicherungen
  • Tarifwechsel innerhalb einer privaten Versicherung

Tarifwechsel innerhalb der Krankenkassen

Für die Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkassen) gelten einheitliche Sätze. Die Höhe unterscheidet sich lediglich in den von einigen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträgen. Wesentliche Unterschiede gibt es jedoch in den Leistungen und Beitragsrückerstattungen und Boni. Bei Wahltarifen geht der Versicherte eine 3-jährige Vertragsindung ein.

Wechsel zwischen Krankenkassen

Eine Kündigung der Krankenkasse ist erst nach Ablauf von 18 Monaten nach Eintritt in die Krankenkasse möglich. Wurde eine Wahltarif abgeschlossen, so ist der Versicherte sogar 3 Jahre an die Krankenkasse gebunden. Die Bindungsfrist besteht nicht für freiwillig Versicherte, deren Krankenkasse keine Bindungsfrist in der Satzung hat und wenn man innerhalb der selben Krankenkassenart wechselt oder wenn für den eigenen Betrieb eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse neue eingerichtet wird. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Bei Erhebung eines Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. 

Wechsel der Privaten Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen zur bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung oder Privaten Krankenversicherung können für die verschiedensten Leistungen gewählt werden, z.B. für:

  • Chefarztbehandlung
  • 1-Bettzimmer
  • Brillen
  • Zahnersatz

Für den Wechsel gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wechsel von Privater zu Krankenkasse

Der Wechsel von der Privaten Krankenversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird meist nur notgedrungen vorgenommen, z.B. bei Beendigung der Selbständigkeit aufgrund der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit oder bei Arbeitslosigkeit oder bei Wechsel in die Künstlersozialkasse. Arbeitnehmer können nur zurück in die Krankenkasse, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungsgrenze fällt. Um den Verfall der Altersrückstellung zu verhindern, kann eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, damit diese bei nur vorübergehendem Wegfall der PKV-Voraussetzungen bewahrt werden können. Auch ein Befreiungsantrag kommt in Frage, muss aber wohl überlegt sein. Wenn allerdings ein Alter von 55 Jahren erreicht ist - egal ob als Selbständiger oder Angestellter -, ist eine Rückkehr von der PKV in die GKV ausgeschlossen. Dafür bieten die PKV einen der GKV ähnlichen Basistarif an.

Wechsel von Krankenkasse zu Privater

In eine private Krankenversicherung können nur folgende Gruppen wechseln:

  • Arbeitnehmer (Einkommen 2011 über 4.250 € p.m. bzw. 49.500 € p.a.) nach einer Wartefrist von 1 Jahr
  • Beamte (ohne Einkommensgrenze)
  • Ärzte
  • Studenten
  • Selbständige (ohne Einkommensgrenze), nicht jedoch Künstler, Publizisten, Landwirte etc.

Der Versicherungsschutz bei einer Privaten Krankenversicherung ist oft umfassender als bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung, da der Tarif nicht nur am Einkommen, sondern auch Alter, Geschlecht, Gesundheitsbild und Beruf orientiert wird. Auch können Arztrechnungen bis zum 3,5-fachen der Gebührenordnung eingereicht werden, während die Krankenkassen nur das 1-fache erlauben. Beim Wechsel in eine private Krankenversicherung ist vorher eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Familienmitglieder müssen zusätzlich versichert werden, da eine Mitversicherung wie bei den Krankenkassen nicht möglich ist. Je nach Vertrag ist zu beachten, dass gewisse Krankenversicherungsleistungen erst nach einer Wartefrist in Anspruch genommen werden können. Für Ältere dürften allerdings fehlende Altersrückstellungen und ggf. Risikoaufschläge, die die Beiträge unverhältnismäßig in dei Höhe treiben, so dass ein Wechsel unwirtschaftlich wäre.

Wechsel zwischen Privaten Versicherungen

Die Bildung von Altersrückstellungen werden von Mitgliedern Privater Krankenversicherungen bis zum 60. Lebensjahr verlangt. Sie beträgt 10% der jeweiligen Beiträge. Damit werden die höheren Gesundheitskosten für ältere Mitglieder gedeckt. Diese angesammelten Altersrückstellungen können nur teilweise zur anderen Privaten Krankenversicherung mitgenommen werden. Erst für Neumitglieder ab dem 1.1.2009 ist die 100%-ige Mitnahme der Altersrückstellung möglich. In der Regel besteht eine Kündigungsfreist von 3 Monaten zum Versicherungsjahresende. Beitragsanpassungen räumen ein ausserordentliches Kündigungsrecht ein.

Tarifwechsel in der Privaten

Private Krankenversicherungen behindern nicht selten den Wechsel in billigere Tarife, denn diese sind oft nur jungen Mitgliedern vorbehalten. Nach einigen Jahren werden diese Tarife für Neuzugänge geschlossen. Damit steigt das Durchschnittsalter in dienem Tarif. Die verbleibenden Mitglieder müssen mit höheren Beiträgen die höheren Ausgaben innerhalb des Tarifs ausgleichen, ohne dass neue, jüngere Mitglieder hinzu kommen können. Ein Austritt aus einem alten Tarif würde die Situation für die verbleibenden Mitglieder weiter verschlechtern. Das möchten die Versicherungen verhindern.

 

Es werden auch Basistarife mit eingeschränkten Leistungen angeboten. Eine Beratung durch Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und unabhängige Versicherungsberater ist zu empfehlen.