(aktualisiert am 08.03.2020)

Vorlauf bei (drohender) Arbeitslosigkeit (Arbeitsagentur)

  • Idealerweise 2 Jahre Beitragszahler in Arbeitslosenversicherung
  • Mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren Beitragszahler
  • Kürzere ALG-Anwartschaften unter Ausnahmebedingungen
  • Planung noch während der versicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Arbeitgeberveranlasste Kündigung
  • Vorsicht bei Aufhebungsvereinbarung oder Abwicklungsvertrag
  • Sperrfrist, falls von Arbeitnehmer veranlaßt
  • Sofortige Arbeitslosmeldung, ALG I-Anspruch noch mind. 90 Tage
  • Beantragung eines Gründungszuschusses während Arbeitssuche
  • Bei ALG II: ggf. Einstiegsgeld beantragen
  • Noch kein Beginn der Selbständigkeit oder Gewerbeanmeldung!

Vorbereitung (beispielhaft)

  • Geschäftsidee, Zielvorstellungen, Finanzen klären
  • Produktrecherche, Marktanalyse
  • Recherchen: Patente, Marken, Firmennamen, Domains
  • Rechte (vorläufig) sichern
  • Strategiewahl, Business Plan, Unternehmensberater
  • Kundenstamm vorbereiten (noch nicht abschließen)
  • IHK, Handwerkskammer, Berufskammer etc.
  • Steuerberater, Rechtsanwalt, Bank
  • Rechtsformwahl; idealerweise UG mit Existenzgründercharakter
  • Fachkundige Stellungnahme, Gutachten
  • Genehmigungen einholen
  • Förderanträge stets vor Selbständigkeit stellen!
  • Noch kein Beginn der Selbständigkeit oder Gewerbeanmeldung!
  • Förderbewilligungsbescheide

Start (beispielhaft)

  • Verträge erst nach Förderbewilligungen abschließen
  • Finanzierung, Kooperationen, Aufträge besiegeln
  • Renten-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Betriebsversicherung
  • Vermögenschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherung
  • ggf. Notar, Gesellschaftsgründung, Handelsregister
  • Registrierung: Gewerbeamt, Finanzamt, Aufsichtsbehörde
  • Marketing, Werbung, Corporate Design, Onlinepräsenz
  • Beginn der Tätigkeit

Hinweis: Keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit.