(aktualisiert am 08.03.2020)
Vorlauf bei (drohender) Arbeitslosigkeit (Arbeitsagentur)
- Idealerweise 2 Jahre Beitragszahler in Arbeitslosenversicherung
- Mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren Beitragszahler
- Kürzere ALG-Anwartschaften unter Ausnahmebedingungen
- Planung noch während der versicherungspflichtigen Beschäftigung
- Arbeitgeberveranlasste Kündigung
- Vorsicht bei Aufhebungsvereinbarung oder Abwicklungsvertrag
- Sperrfrist, falls von Arbeitnehmer veranlaßt
- Sofortige Arbeitslosmeldung, ALG I-Anspruch noch mind. 90 Tage
- Beantragung eines Gründungszuschusses während Arbeitssuche
- Bei ALG II: ggf. Einstiegsgeld beantragen
- Noch kein Beginn der Selbständigkeit oder Gewerbeanmeldung!
Vorbereitung (beispielhaft)
- Geschäftsidee, Zielvorstellungen, Finanzen klären
- Produktrecherche, Marktanalyse
- Recherchen: Patente, Marken, Firmennamen, Domains
- Rechte (vorläufig) sichern
- Strategiewahl, Business Plan, Unternehmensberater
- Kundenstamm vorbereiten (noch nicht abschließen)
- IHK, Handwerkskammer, Berufskammer etc.
- Steuerberater, Rechtsanwalt, Bank
- Rechtsformwahl; idealerweise UG mit Existenzgründercharakter
- Fachkundige Stellungnahme, Gutachten
- Genehmigungen einholen
- Förderanträge stets vor Selbständigkeit stellen!
- Noch kein Beginn der Selbständigkeit oder Gewerbeanmeldung!
- Förderbewilligungsbescheide
Start (beispielhaft)
- Verträge erst nach Förderbewilligungen abschließen
- Finanzierung, Kooperationen, Aufträge besiegeln
- Renten-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Betriebsversicherung
- Vermögenschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherung
- ggf. Notar, Gesellschaftsgründung, Handelsregister
- Registrierung: Gewerbeamt, Finanzamt, Aufsichtsbehörde
- Marketing, Werbung, Corporate Design, Onlinepräsenz
- Beginn der Tätigkeit
Hinweis: Keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit.