(erstellt am 20.05.2011)
Interne Revision
In den Unternehmen wird die Interne Revision (auch Innenrevision) mehr gefürrchtet als alles andere. Ausgestattet mit umfassenden Einsichtkompetenzen melden die Aufpasser jeden Verstoß gegen die Organisationsvorschriften direkt an die Geschäftsleitung.
Übersicht:
- Begriff
- Aufgaben
- Grenzen
Begriff
Die Interne Revision ist eine Prüfung durch unabhängige Angehörige der unternehmenseigenen Abteilung Innenrevision. Sie ist in der Praxis als Stabsabteilung der Geschäftsleitung direkt berichtspflichtig oder in der Linie dem Bereich Finanzen und Revision.
Aufgaben
Die Interne Revision unterstützt die Geschäftsführung in ihrer Überwachungsfunktion. Schwerpunkte sind das Finanzwesen und Rechnungswesen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation.
Grenzen
Da die Interne Revision lediglich eine der Geschäftsleitung unterstellte Abteilung ist, kann ein wirklich unabhängiges Gutachten über den Zustand des Unternehmens nicht erwartet werden. Insofern darf die Wirtschaftsprüfung Ergebnisse der Internen Revision nicht übernehmen, sondern nur zum Anlass für tiefergehende Prüfungen nehmen.