(aktualisiert 20.08.2011)

Versicherungsprobleme

Böse Zungen behaupten, dass Versicherungen nicht halten, was sie versprechen. Sieht man aber näher hin, so sind es eher die Versicherungsnehmer, die das zu verantworten haben. Vielbeschäftigte Unternehmer missachten häufig elementare Pflichten oder befassen sich nicht mit den Versicherungsbedingungen.

 

Übersicht:

 

 

  • Unterversicherung
  • Deckungslücke bei Leasing
  • Verletzung der Berichtspflichten
  • Versicherungsschutzverweigerung
  • Krankenkassennachzahlung
  • Berufsgenossenschaft
  • Schwarzarbeitkontrolle
  • Rentenversicherungsprüfung
  • Rentenversicherungspflicht

Unterversicherung

Die Versicherungsverträge stammen nicht selten aus der Anfangszeit der Selbständigkeit. Die jährlichen Änderungsanfragen der Versicherer wird regelmäßig ignoriert. Dadurch sind schon längst nicht mehr existende Sachen oder Vorgänge versichert, während neue nicht darin auftauchen und damit auch nicht gedeckt sind. Schließlich sind oft Wertsteigerungen und ein Anstieg der Zahl der Gegenstände nicht gemeldet. In den Anfangsjahren wird gern auf die eine oder andere Versicherung aus Kostengründen verzichtet, obwohl man sich damals versprochen hat, später eine Zusatzversicherung abzuschließen. Es existieren nicht einmal mehr die Versicherungsunterlagen oder sie sind nicht griffbereit, anhand deren man den Versicherungsschutz überprüfen kann.

Deckungslücke bei Leasing

Häufig ersetzt die Versicherung bei Totalschaden eines Leasingfahrzeuges nur den Wiederbeschaffungswert zuzüglich der Summe der bislang gezahlten Leasingraten. Meist entsteht so eine enorm hohe Deckungslücke. Diese sollte unbedingt durch eine sogenannten Gap-Zusatzversicherung geschlossen werden.

Verletzung der Berichtspflichten

Kommt es zu einem Schadensfall, so werden von der Versicherung nicht selten die Verletzung von Berichtspflichten vorgeschoben, um den Schaden nicht ersetzen zu müssen. Einige Versicherungen fordern in ihren Bedingungen sogar, dass bis zum 30.06. des Folgejahrs die Geschäftsberichte und Prüfungsberichte vorzulegen sind. Darüber hinaus werden jährlich Fragebogen verschickt, in denen Angaben über den aktuellen Geschäftsumfang gemacht werden müssen. Diese Bögen müssen vollständig und fristgerecht (z.B. bis 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres) eingereicht werden. Geschieht dies nicht, so wird eine wesentliche Versicherungsbedingung durch den Versicherungsnehmer nicht erfüllt. Die Folgen sind im nächsten Absatz dargestellt.

Versicherungsschutzverweigerung

Bei Eintritt eines Versicherungsereignisses wird manchmal der Fehler gemacht, dass der Versicherung gegenüber nicht rechtzeitig die Schadensmeldung erfolgt. Damit kann sich die Versicherung vom Schadensersatz einfach freistellen. Am gefährlichsten sind Zahlungsrückstände der Versicherungsbeiträge. Solange Beiträge überfällig sind, ruht häufig der Versicherungsschutz. Die Vertragsbedingungen können eine automatische Beendigung des Versicherungsvertrages vorsehen, wenn mehr als 2 Monatsbeiträge nicht gezahlt wurden. Im schlimmsten Fall kommt es tatsächlich zu einer Kündigung und der gerichtlichen Einforderung der Beiträge, ohne dafür eine Gegenleistung (Versicherungsschutz) zu bekommen. Eine Kündigung seitens eines Versicherers erschwert die Suche nach einem Nachfolgeversicherer, da dies ein Ablehnungsgrund ist.

 

Selbst wenn diese zuvor genannten Probleme nicht vorliegen, versuchen manche Versicherer unter Einschaltung ihrer Rechtsabteilung einen Schadensersatzpflicht zu verhindern und lassen es bis zur Klageerhebung durch den Versicherungsnehmer kommen, obwohl sie wissen, dass die Versicherungsschutzverweigerung keinen rechtlichen Bestand haben würde. In diesem Falle ist es wichtig, dass der Unternehmer genügend finanzielle Reserven hat, um mit Hilfe eines Anwalts den Rechtsweg ggf. durch mehrere Instanzen beschreiten zu können.

Krankenkassennachzahlung

Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkassen) werden nach dem Einkommen bemessen. Für Existenzgründer und bedürtige Unternehmer gibt es Krankenkassenermässigungen. Sie werden teils über 1 bis 2 Jahre mit einem häufig niedrigen Einkommenssatz als Vorauszahlung geschätzt bis der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt. Liegt das tatsächliche Einkommen unterhalb der Schätzung, so wird die Rückertstattung verweigert und der Beitrag erst ab dem Monat des Bekanntwerdens des niedrigeren Einkommens abgesenkt, es sei denn, der Beitrag wurde unter Vorbehalt festgesetzt. War der Beitrag zu niedrig angesetz, so werden allerdings rückwirkend die zu wenig gezahlten Beiträge eingefordert. Schnell kommen auf den Unternehmer sofort fällige Nachzahlungen von mehreren Tausend € zusammen und bedrohen ihn in der Existenz.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen. Auf die Lohnsumme aller Arbeitnehmer werden Beiträge je nach Gefahrenklasse und Branchenzugehörigkeit erhoben. Die Meldung muss bis zum 10. Januar nach Ablauf des Beitragsjahres vom Unternehmens mittels vorher verschickten Formular erfolgen. Versichert sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

 

Der Betrieb wird zur Gründung mit einem Fragebogen erfasst. Darin kann der Unternehmer wählen, ob er selbst sich freiwillig der Berufsgenossenschaft unterwerfen und in den Genuß einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommen möchte. Viele Unternehmen entscheiden allein unter Kostengesichtspunkten und bereuen dies später bitter. Ob ein solcher Beitritt als Unternehmer Sinn macht und wie dies in Konkurrenz zu einer unter Umständen bereits vorhandenen privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung steht, sollte ein unabhängiger Versicherungsexperte untersuchen.

Schwarzarbeitkontrollen

Unternehmern fehlt es oft am notwendigen Fachwissen und Berater, um die umfangreichen Vorschriften und Regeln der Beschäftigung von Arbeitnehmern zu kennen und ernst zu nehmen. So besteht in bestimmten Branchen (z.B. Bau, Gastro, Speditionen, Personenbeförderer, Gebäuderreingigung, Messebau, Schausteller, Fleischwirtschaft, Forstwirtschaft) die Pflicht, bei Arbeitsaufnahme eines Mitarbeiters eine Sofortmeldung bei der Rentenversicherung zu senden (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Ferner sind in den oben genannten Branchen der Personalausweis mitzuführen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird durch den Zoll durchgeführt. Wird der Zoll fündig, so können sich neben erheblichen Nachforderungen auch hohe Bußgelder oder Strafverfahren ergeben.

Rentenversicherungprüfung

Die Deutsche Rentenversicherung prüft die korrekte Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge in der Regel im Abstand von 2-3 Jahren lückenlos, d.h. ohne ein Jahr auszulassen. Fehler in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitsverhältnissen und Vergütungen werden so erst nach Jahren entdeckt und auf einen Schlag Beiträge zur Renten-,Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung nacherhoben.

Rentenversicherungspflicht

Eine große Bedrohung für einen jahrelang tätigen Kleinunternehmer ist die Gefahr den sozialversicherungsrechtlichen Selbständigenstatus aberkannt zu bekommen. Dies kann der Fall sein bei sog. "Scheinselbständigkeit" sowie "arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit" (Siehe Selbständigkeit). Die Folgen sind rückwirkende Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungspflicht und nachträgliche Beitragerhebung in exorbitantem Umfang. Zu Recht kann man in einem solchen Fall vom Scheitern der Selbständigkeit und existenziellem Schaden sprechen. Lassen Sie sich von Ihrem Berater ausführlich aufklären.

Lösungsmöglichkeiten:

Versicherungsplan aufstellen, wann was versichert werden soll

Regelmäßig die Versicherungssituation überprüfen

Mindestens 3 Angebote von unabhängigen Vermittlern einholen

Bei Versicherungsschadensfällen Anwalt einschalten

Selbständigenstatus von Anwalt oder Steuerberater prüfen lassen

Krankenkassenermässigungsanträge rechtzeitig stellen

Einkommenssituation für Krankenkassennachzahlungen überwachen