(erstellt am 06.05.2011)

Betriebswirtschaftliche Irrtümer

Häufig verlassen sich Unternehmer auf ihren Steuerberater, ohne dass sie sich den Sinn und Unsinn der sogenannten betriebswirtschaftlichen Auswertungen haben erklären lassen. Welche Fehleinschätzungen sie damit begehen, lesen Sie hier:

 

Übersicht:

 

  • Einnahmen-Überschussrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Einnahmen-Überschussrechnung

Aus Vereinfachungsgründen wird der Gewinn eines Unternehmens gern mittels der Einnahmen-Überschussrechnung, der Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Da es sich ausschließlich um Zahlungsvorgänge handelt, werden Veränderungen im nichtmonetären Betriebsvermögen vernachlässigt. Zwar werden Abschreibungen als Ausgaben erfasst, jedoch fehlen Wertschwankungen z.B. bei Forderungen und Vorräten. Ferner kann der Gewinn durch zeitliche Verschiebung von Ausgaben und Einnahmen manipuliert werden. Entsprechend wenig aussagekräftig ist die Einnahmen-Überschussrechnung.

Betriebswirtschaftliche Auswertung

Die von den Buchführungsprogrammen erzeugten Betriebswirtschaftlichen Auswertungen sind bei Einnahmen-Überschussrechnungen besonders irreführend. Aber auch bei doppelter Buchführung (Zahlungsvorgänge werden getrennt von den Aufwendungen und Erträgen - also debitorisch oder kreditorisch - gebucht) fehlen unterjährig wichtige Buchungen wie Abschreibungen, Warenbestandsveränderungen oder Rückstellungen. Davon abgesehen ist sie nur vergangenheitsbezogen und kann keine Darstellung des Planergebnis für das gesamte Jahr (Vorschau) bieten.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschafter gilt die Besonderheit, dass der Unternehmer sich selbst kein Gehalt zahlen kann und stattdessen den Gewinn nur entnehmen kann. Entsprechend zeigt der Gewinn den Betrag, den der Unternehmer zur Verfügung hat, also einschließlich der Anteile für seinen persönlichen Arbeitseinsatz, dem sog. kalkulatorischen Unternehmerlohn.

 

Häufig wird der Gewinn des Einzelunternehmens aus Steuerspargründungen gedrückt. Aber auch in Fällen ertragsschwacher Unternehmen weckt der Gewinn den Eindruck, dass das Unternehmen positiv abschließt, obwohl es nicht einmal einen Ausgleich für die Arbeit des Unternehmers zu erwirtschaften. Wird dies über Jahre nicht erkannt, so ist das Unternehmen mit der Zeit nicht mehr wettbewerbsfähig.