Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung öffentlicher Unternehmen:

  • Erwähnung u.a. in § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Orientierung an § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG bzw. § 43 Abs. 1 GmbHG
  • Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt führen, d.h.
    • auch mit der gebotenen Wirtschaftlichkeit
    • und in Übereinstimmung mit den Gesetzen, der Satzung, den Beschlüssen der Haupt- und Gesellschafterversammlung, des Aufsichtsrat und seiner Ausschüsse oder der Geschäftsordnung
  • keine ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäfte oder Fehldispositionen
  • Art der getätigten Geschäfte muss durch die Satzung gedeckt sein und ggf. muss eine nach Satzung, Geschäftsordnung oder Aufsichtsratsbeschluss erforderliche Zustimmung eingeholt werden.
  • keine wesentliche, grobfehlsame oder missbräuchliche kaufmännische Ermessensentscheidungen oder vergleichbare Unterlassungen
  • durch geeignete organisatorische Vorkehrungen ist sichergestellt, dass die Geschäftsführungsentscheidungen ordnungsgemäß getroffen und durchgeführt werden können.
  • internes Kontrollsystem
  • Risikofrüherkennungssystem
  • große Investitionsprojekte müssen durch den Aufsichtsrat genehmigt sein, Wirtschaftlichkeitsrechnungen müssen vorliegen und die Abwicklung muss ordnungsgemäß sein einschließlich Vergabe, Überschreitungen und dergleichen.
  • Die Wirtschaftsprüfung der Ordungsmäßigkeit der Geschäftsführung in öffentlichen Unternehmen hat folgende Schwerpunkte
    • Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
      • Detaillierte Fragen zum Überwachungsorgan
      • Teilnahme des Abschlussprüfers an der Bilanzsitzung
      • Tätigkeit der Geschäftsführung in weiteren Aufsichträten
      • Beurteilung zur Regelung der Leitung
      • Umgehung von Zustimmungserfordernissen
    • Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
      • Verfahrensübergreifende IT-Organisation
      • Einrichtung und Funktionsfähigkeit des Controlling
      • Investitionsplanung
      • Beurteilung von Controlling und Informationssystem
      • Risikomanagementsystem
      • Finanzinstrumente/Derivate
    • Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
      • zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
      • Berichterstattung an das Überwachungsorgan
      • Überwachung von Investitionen
    • Vermögenslage und Finanzlage
    • Ertragslage