Sorgfaltspflichten
Überblick
Die einzelnen Begriffe der Sorgfaltspflichten sind nicht klar abgrenzbar, werden oft synonym verwendet und sind deshalb zusammengerhörig zu verstehen:
- Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters
- Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
- Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
Sorgfalt eines ordentlichen ...
Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters:
- ist die Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann verantwortlich leitender Position bei selbständiger treuhänderischer Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen ausübt
- Erwähnung im GmbH-, Insolvenz- und Strafrecht
- Erfüllung der Meldepflichten (USt, LSt, Sozialversicherung etc.)
- Abführung von Steuern und Sozialabgaben
- Erfüllung der Steuererklärungspflichten
- Erfüllung der Buchführungspfichten
- Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und Lageberichts
- Laufende Überwachung der wirtschaftlichen Lage
- Finanzierung
- Liquditätsplanung und Liquiditätsmanagement
- Überwachung des Geschäftsverkehrs
- Kennzahlen und Controlling
- Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten
- Prüfung und Umsetzung der Gesellschafterbeschlüsse
- Auskunftspflichten und Berichtspflichten gegenüber Gesellschaftern
- Insolvenzantragsverpflichtung
Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes:
- erwähnt in § 64 Satz 2 GmbHG im Zusammenhang mit der Rückforderung (vom Geschäftsführer) von verbotenen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
- und erwähnt in § 43 Abs. 1 GmbHG im Zusammenhang mit der Haftung des Geschäftsführers
- Sorgfaltspflichten:
- Unternehmensleitungspflicht
- Kooperationspflicht
- Gesetzliche Pflichten
- Loyalitätspflicht bzw. Treuepflicht
- Pflicht zur Unternehmensleitung
- Planung und Umsetzung der Geschäftspolitik
- Unterrichtung und Beratung der Gesellschafter
- rechtmäßiges Verhalten der Gesellschaft im Außenverhältnis
- Ausrichtung der internen Organisation nach Gesetz und Satzung
- Insolvenzantragspflicht
- Pflicht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals bzw. in einer Krise
- Stammkapitalerhaltung
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns:
- erwähnt in § 347 HGB
- mehr als die übliche Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
- begrifflich im Wandel
- es kommt auf den Kaufmann des jeweiligen Geschäftszweiges an
- sorgfältige Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen
- verantwortungsbewußte Entscheidungen
- Beachtung des Unternehmenswohls
- Handeln ist nicht pflichtwidrig
- Grenzen der Risikobereitschaft
- sorgfältige Durchführung von Handelsgeschäften:
- Aufbewahrung der Brief-, Telefax-, Telegramm-, Mail-Eingänge und Mail-Ausgänge
- Versand von wichtigen Briefen per Einschreiben
- Sorgfältige Aufbewahrung von Firmenbriefbögen und Stempeln
- ausreichende Versicherung wichtiger Sendungen
- Prüfung von Scheckunterschriften