Sorgfaltspflichten

Überblick

Die einzelnen Begriffe der Sorgfaltspflichten sind nicht klar abgrenzbar, werden oft synonym verwendet und sind deshalb zusammengerhörig zu verstehen:

  • Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters
  • Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
  • Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns

Sorgfalt eines ordentlichen ...

Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters:

  • ist die Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann verantwortlich leitender Position bei selbständiger treuhänderischer Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen ausübt
  • Erwähnung im GmbH-, Insolvenz- und Strafrecht
  • Erfüllung der Meldepflichten (USt, LSt, Sozialversicherung etc.)
  • Abführung von Steuern und Sozialabgaben
  • Erfüllung der Steuererklärungspflichten
  • Erfüllung der Buchführungspfichten
  • Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und Lageberichts
  • Laufende Überwachung der wirtschaftlichen Lage
  • Finanzierung
  • Liquditätsplanung und Liquiditätsmanagement
  • Überwachung des Geschäftsverkehrs
  • Kennzahlen und Controlling
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten
  • Prüfung und Umsetzung der Gesellschafterbeschlüsse
  • Auskunftspflichten und Berichtspflichten gegenüber Gesellschaftern
  • Insolvenzantragsverpflichtung

Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes:

  • erwähnt in § 64 Satz 2 GmbHG im Zusammenhang mit der Rückforderung (vom Geschäftsführer) von verbotenen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
  • und erwähnt in § 43 Abs. 1 GmbHG im Zusammenhang mit der Haftung des Geschäftsführers
  • Sorgfaltspflichten:
    • Unternehmensleitungspflicht
    • Kooperationspflicht
    • Gesetzliche Pflichten
    • Loyalitätspflicht bzw. Treuepflicht
  • Pflicht zur Unternehmensleitung
    • Planung und Umsetzung der Geschäftspolitik
    • Unterrichtung und Beratung der Gesellschafter
    • rechtmäßiges Verhalten der Gesellschaft im Außenverhältnis
    • Ausrichtung der internen Organisation nach Gesetz und Satzung
    • Insolvenzantragspflicht
  • Pflicht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals bzw. in einer Krise
  • Stammkapitalerhaltung

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns:

  • erwähnt in § 347 HGB
  • mehr als die übliche Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
  • begrifflich im Wandel
  • es kommt auf den Kaufmann des jeweiligen Geschäftszweiges an
  • sorgfältige Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen
  • verantwortungsbewußte Entscheidungen
  • Beachtung des Unternehmenswohls
  • Handeln ist nicht pflichtwidrig
  • Grenzen der Risikobereitschaft
  • sorgfältige Durchführung von Handelsgeschäften:
    • Aufbewahrung der Brief-, Telefax-, Telegramm-, Mail-Eingänge und Mail-Ausgänge
    • Versand von wichtigen Briefen per Einschreiben
    • Sorgfältige Aufbewahrung von Firmenbriefbögen und Stempeln
    • ausreichende Versicherung wichtiger Sendungen
    • Prüfung von Scheckunterschriften