(aktualisiert 06.04.2013)

Compliance: Geldwäsche-Prävention

Die Geldwäsche ist ein internationales Phänomen. Es darf bezweifelt werden, ob das System der Geldwäsche-Prävention überhaupt wirkungsvoll ist. Schließlich sind sogar ganze Staaten und Banken in die Geldwäsche involviert. Dennoch steigen die Zahlen der Verdachtsfälle.

 

Übersicht

  • Regelwerk zur Geldwäsche-Prävention
  • Gefährdungsanalyse
  • Geldwäsche Berichtswesen

Regelwerk zur Geldwäsche-Prävention

Aufgrund der starken internationalen Verflechtung sind verschiedene Standards und Organisationen zu beachten:

 

Deutschland

GWG Geldwäschegesetz

GWG Zuständigkeitsgesetz

Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22.12.2011

Gesetz zur Umsetzung der E-Geld-Richtlinie vom 01.03.2011

Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.04.2011

FIU Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Verdachtsfälle beim BKA)

 

EU

Richtlinie RL 2006/70/EG vom 01.08.2006 zur 3. Geldwäsche-Richtlinie

3. Geldwäsche-Richtlinie (RL 2005/60/EG) vom 26.10.2005

2. Geldwäsche-Richtlinie (RL 2001/97/EG) vom 04.12.2001

1. Geldwäsche-Richtlinie (RL 91/308/EG) vom 10.06.1991

 

USA

BSA Bank Secrecy Act

AML Anti-Money Launderung Laws

USA Patriot Act

 

International

FATF Financial Action Task Force on Money Laundering bei der OECD

Geldwäscheprävention: Gefährdungsanalyse

Die Gefährungsanalyse ist die Grundlage für die Entwicklung und Kontrolle der Geldwäscheprävention. Sie sollte folgende Punkte umfassen:

  1. Bestandaufnahme der institutsspezifischen Situation
    1. Geschäftsstruktur
    2. Kundenstruktur
    3. Geschäftsbereiche und Geschäftsabläufe
    4. Produkte und Volumen
    5. Internationaler Zahlungsverkehr
    6. Vertriebswege
    7. Organisationspflichten
  2. Kundenbezogene Risiken
    1. Berufliches Umfeld
    2. Branchenrisiko
    3. Länderrisiko
    4. Geringe finanzielle Möglichkeiten
    5. Soziales Umfeld
    6. Briefkastenfirma
    7. Transaktionsverhalten
  3. Produktbezogene Risiken
    1. Risikobehaftete Finanzinstrumente
    2. Art und Laufzeit der Finanzinstrumente
    3. Eventueller Rückkauf von Produkten
    4. Vorzeitige Leistungen oder Verzicht
    5. Flexibilität bei der Kapitalbildung
  4. Vertriebsbezogene Risiken
    1. Einschaltung fremder Mitarbeiter
    2. Strukturvertrieb
    3. Zu geringe Mitarbeitervergütung
  5. Risikostufen und Bewertung identifizierter Risiken
    1. kategorisierung identifizierter Risiken
      1. Kein erkennbares Risiko
      2. Geringes Risiko
      3. Mittleres Risiko
      4. Erhöhtes Risiko
      5. Risiko bei politisch exponierten Personen (PEP)
    2. Bewertung identifizierter Risiken
      1. nach Kunden, Produkten und Vertrieb
  6. Parameter für Research-Maßnahmen
  7. Überpfüung und Weiterentwicklung der Präventionsmaßnahmen

Geldwäsche Berichtswesen

Der Bericht des Geldwäschebeauftragten kann zum Beispiel folgendermaßen strukuriert sein:

  1. Organisation und Ergebnisse
    1. System zur Verhinderung der Geldwäsche
    2. Zusammenfassung der Ergebnisse der Geldwäscheüberwachung
  2. Verdachtsfälle und Verdachtsanzeigen
    1. Verdachtsfälle
    2. Verdachtsanzeigen
    3. Entscheidungen der Staatsanwaltschaft
    4. Einleitung von Strafverfahren
    5. automatisierter Abruf von Kondendaten durch die BaFin
  3. Geschäftsbeziehungen
    1. Kunden- und Geschäftsstruktur
    2. Abbrüche von Geschäftsbeziehungen
  4. Sicherungsmaßnahmen
    1. KYC "Know Your Customer"-Prinzip
    2. Kundenidentifizierung
    3. Überwachung von Konten und Transaktionen
    4. Interne Richtlinien zur Geldwäscheverhinderung
    5. Unterrichtung und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter