(aktualisiert 06.04.2013)
Compliance: Geldwäsche-Prävention
Die Geldwäsche ist ein internationales Phänomen. Es darf bezweifelt werden, ob das System der Geldwäsche-Prävention überhaupt wirkungsvoll ist. Schließlich sind sogar ganze Staaten und Banken in die Geldwäsche involviert. Dennoch steigen die Zahlen der Verdachtsfälle.
Übersicht
- Regelwerk zur Geldwäsche-Prävention
- Gefährdungsanalyse
- Geldwäsche Berichtswesen
Regelwerk zur Geldwäsche-Prävention
Aufgrund der starken internationalen Verflechtung sind verschiedene Standards und Organisationen zu beachten:
Deutschland
GWG Geldwäschegesetz
GWG Zuständigkeitsgesetz
Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22.12.2011
Gesetz zur Umsetzung der E-Geld-Richtlinie vom 01.03.2011
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.04.2011
FIU Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Verdachtsfälle beim BKA)
EU
Richtlinie RL 2006/70/EG vom 01.08.2006 zur 3. Geldwäsche-Richtlinie
3. Geldwäsche-Richtlinie (RL 2005/60/EG) vom 26.10.2005
2. Geldwäsche-Richtlinie (RL 2001/97/EG) vom 04.12.2001
1. Geldwäsche-Richtlinie (RL 91/308/EG) vom 10.06.1991
USA
BSA Bank Secrecy Act
AML Anti-Money Launderung Laws
USA Patriot Act
International
FATF Financial Action Task Force on Money Laundering bei der OECD
Geldwäscheprävention: Gefährdungsanalyse
Die Gefährungsanalyse ist die Grundlage für die Entwicklung und Kontrolle der Geldwäscheprävention. Sie sollte folgende Punkte umfassen:
- Bestandaufnahme der institutsspezifischen Situation
- Geschäftsstruktur
- Kundenstruktur
- Geschäftsbereiche und Geschäftsabläufe
- Produkte und Volumen
- Internationaler Zahlungsverkehr
- Vertriebswege
- Organisationspflichten
- Kundenbezogene Risiken
- Berufliches Umfeld
- Branchenrisiko
- Länderrisiko
- Geringe finanzielle Möglichkeiten
- Soziales Umfeld
- Briefkastenfirma
- Transaktionsverhalten
- Produktbezogene Risiken
- Risikobehaftete Finanzinstrumente
- Art und Laufzeit der Finanzinstrumente
- Eventueller Rückkauf von Produkten
- Vorzeitige Leistungen oder Verzicht
- Flexibilität bei der Kapitalbildung
- Vertriebsbezogene Risiken
- Einschaltung fremder Mitarbeiter
- Strukturvertrieb
- Zu geringe Mitarbeitervergütung
- Risikostufen und Bewertung identifizierter Risiken
- kategorisierung identifizierter Risiken
- Kein erkennbares Risiko
- Geringes Risiko
- Mittleres Risiko
- Erhöhtes Risiko
- Risiko bei politisch exponierten Personen (PEP)
- Bewertung identifizierter Risiken
- nach Kunden, Produkten und Vertrieb
- kategorisierung identifizierter Risiken
- Parameter für Research-Maßnahmen
- Überpfüung und Weiterentwicklung der Präventionsmaßnahmen
Geldwäsche Berichtswesen
Der Bericht des Geldwäschebeauftragten kann zum Beispiel folgendermaßen strukuriert sein:
- Organisation und Ergebnisse
- System zur Verhinderung der Geldwäsche
- Zusammenfassung der Ergebnisse der Geldwäscheüberwachung
- Verdachtsfälle und Verdachtsanzeigen
- Verdachtsfälle
- Verdachtsanzeigen
- Entscheidungen der Staatsanwaltschaft
- Einleitung von Strafverfahren
- automatisierter Abruf von Kondendaten durch die BaFin
- Geschäftsbeziehungen
- Kunden- und Geschäftsstruktur
- Abbrüche von Geschäftsbeziehungen
- Sicherungsmaßnahmen
- KYC "Know Your Customer"-Prinzip
- Kundenidentifizierung
- Überwachung von Konten und Transaktionen
- Interne Richtlinien zur Geldwäscheverhinderung
- Unterrichtung und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter