Energieförderung

Übersicht

  • KfW Energieförderung
    • Energieeffiziente Sanierung
      • Energieeffizient Sanieren Kredit
      • Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit
      • Erneuerbare Energien - Standard
      • Energieeffizient Sanieren - Inv.zuschuss
      • Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baugebleitung
      • Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle
  • BAFA Energieberatung
    • Contracting-Beratung
    • Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäuden von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen
    • Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand
    • Energieeffizienznetzwerke Kommunen
    • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
  • BAFA Energieeffizienz
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung
    • Bundesförderung für das Pilotprogramm Einsparzähler
    • Elektromobilität
    • Energieaudit
    • Bundeszuschuss für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss
    • Heizungslabel
    • Kälte- und Klimaanlagen
    • Kleinserien Klimaschutzprodukte
    • Kraft-Wärme-Kopplung
    • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0)
  • BAFA Energieförderung
    • Privatpersonen
      • Heizen mit erneuerbaren Energien
      • Elektromobilität
    • Unternehmen
      • Heizen mit erneuerbaren Energien
    • Kommunen
      • Heizen mit erneuerbaren Energien
      • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze 4.0
      • Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude

KfW Energieförderung für Unternehmen

Energieeffizienz bei Unternehmen

  • Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
    • Energiekosten durch hocheffiziente Technologien minimieren
    • Förderkredit bis zu 25 Mio. €
    • bis zu 55% Tlgungszuschuss
  • Energieeffizienz in der Produktion
    • Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen
    • Förderkredit bis zu 25 Mio. €
    • für Neuinvestitionen und Modernisierungen im In-/Ausland
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren in Unternehmen
    • Energiekosten im Gewerbegebäude senken
    • Förderkredit bis zu 25 Mio. €
    • Für Neubau und Sanierung der Gewerbegebäude
    • bis zu 27,5% Tilgungszuschuss
  • Energieefizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle
    • innovative Energiegewinnung
    • bis zu 28.200 € je Brennstoffzelle
    • für den Einbau in neue und bestehende Gebäude
    • für Wohn- und Nichtwohngebäude

Erneuerbare Energien und Umwelt bei Unternehmen

  • Erneuerbare Energien - Standard
  • Erneuerbare Energien - Premium
  • Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie
  • Offshore-Windenergie
  • Kfw-Umweltprogramm
  • BMU-Umweltinnovationsprogramm

KfW Energieförderung für Privatpersonen

Energieeffizient Sanieren und Erneuerbare Energien nutzen

  • für Privatpersonen mit bestehender Immobilie
  • Energieeffizient Sanieren - Kredit
  • Energieeffizient Sanieren - Ergänzungkredit
  • Erneuerbare Energien - Standard
  • Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
  • Energie effizient Bauen und Sanieren - Zuschuss
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle
  • Weitere Einzelheiten Siehe KfW Immobilien

BAFA Energieförderung für Privatpersonen

Heizen mit Erneuerbaren Energien:

  • In Neubauten (bei technischen Mindestanforderungen)
    • Solarkollektoranlagen mit 30% der förderhähigen Kosten
    • Biomasseanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten
    • Wämepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten
  • In bestehenden Gebäuden (mind. 2 Jahre eine Anlage in Betrieb)
    • Solarthermieanlagen bis zu 30% der förderfähigen Kosten
      • zur thermischen Nutzung, überwiegend zu
      • Warmwasserbereitung
      • Raumheizung
      • Kälteerzeugung
      • Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme-/Kältenetz
    • Biomasseanlagen bis zu 35% der förderfähigen Kosten
      • Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln
      • Pelletöfen mit Wassertasche
      • Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz
      • sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
      • ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung
      • auch die Nachrüstung von Sekundärbauteile zur Partikelabscheidung oder zur Brennwertnutzung wird gefördert
    • Effiziente Wämepumpenanlagen bis zu 35% der förd.f.K.
      • Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen
      • einschl. der Nachrüstung bivalenter Systeme,
      • wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung
      • und/oder Raumheizung von Gebäuden
      • oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen
    • Hybridheizungen
      • die mehrere Anlagen kombinieren und mit Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen
      • EE-Hybridheizungen (bis zu 35% d.f.f.K.)
        • kombinieren ausschließlich Technologie-Komponenten
        • zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe)
        • über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik
      • Gas-Hybridheizungen (bis zu 30% d.f.f.K.)
        • kombinieren eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren Technologie-Komponenten
        • zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe)
        • über eine gemeinsame Steuer- und Regelungstechnik.
      • Technische Voraussetzungen u.a.:
        • die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETS S) muss mindestens 92% erreichen
        • eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik muss installiert und vorhanden sein
        • die regenerative Wärmeerzeuger muss mindestens 25% der Heizlast des versorgten Gebäudes bedienen.
        • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage
    • "Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen (bis 20%)
      • die spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen
      • wird bei der Erstellung einer Gas-Hybridheizung (siehe oben) zunächst zunächst nur ein neuer Gasbrennwertkessel installiert und erst später, in einer zweiten Maßnahme, die thermische Nutzung erneuerbarer Enrgien realisiert, kann die Installation des Gasbrennwertkessels gefördert werden, falls hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut wird.
      • die Erwerterung von "Renewable Ready" zu einer Gas-Hybridheizung gemäß den Technischen Mindestanforderungen muss binnen 2 Jahren erfolgen.
    • Austauschprämie für Ölheizungen (zusätzlich 10%)
      • Ersatz einer Ölheizung
      • durch eine förderfähige
      • Hybridheizung,
      • Biomasseanlage oder
      • Wärmepumpenanlage

Elektromobilität: Umweltbonus Anträge ab 18.02.2020, 16:00 Uhr

  • Antragsberechtigte
    • Privatpersonen
    • Unternehmen
    • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
    • Stiftungen
    • Körperschaften
    • Vereine
  • Gegenstand der Förderung
    • Erwerb (kauf oder Leasing)
    • eines neuen, erstmals zugelassenen
    • elektrisch betriebenen Fahrzeuges gem. § 2 EMG
    • zusätzlich Erwerb eines akustischen Warnsystems AVAS
  • Art und Höhe der Förderung (Erstzulassung nach 04.11.19)
    • Grundlage ist der BAFA Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland
    • Bund und Hersteller teilen sich den Umweltbonus. Die Hälfte kommt also von der BAFA und beträgt:
    • Neues reinelektrisches Fahrzeug und bei Brennstoffzellenfahrzeug
      • BAFA-Listenpreis bis 40.000 €:
      • Förderung 3.000
      • (plus 3.000  € vom Hersteller)
      • BAFA-Listenpreis über 40.000 - 65.000 €: Förderung 2.500 €
      • (plus 2.500 € vom Hersteller)
      • Anträge zw. 01.07.19 und 18.02.2020, 16:00
        • Zulassung bis 04.11.19: 2.000 €
        • Zulassung ab 05.11.19: 3.000 €
    • Ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein diesem gleichgestelltes Fahrzeug
      • BAFA-Listenpreis bis 40.000 €:
      • Förderung 2.250
      • (plus 2.250  € vom Hersteller)
      • BAFA-Listenpreis über 40.000 €:
      • Förderung 1.875 €
      • (plus 1.875  € vom Hersteller)
      • Anträge zw. 01.07.19 und 18.02.2020, 16:00
        • Zulassung bis 04.11.19: 1.500 €
        • Zulassung ab 05.11.19: 2.500 €
    • Sonderregelungen für Zweitzulassungen
    • AVAS pauschal 100 €
    • mind. 6 Monate auf Antragsteller zugelassen
    • Extrabonus bei vereinzelten Bundesländern
  • Nur für Fahrezuge aus der BAFA-Fahrzeugliste

Hinweis: Keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit.