Darlehen und Beteiligungen

KfW Darlehen für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen

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KfW ERP-Beteiligungsprogramm

für kapitalsuchende kleine und mittlere Unternehmen

für Kapitalbeteiligungsgesellschaften

  • Beispiele
    • Innovationsprojekte wie Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte
    • Umstellungen bei Strukturwandel
    • Betriebe errichten oder erweitern, grundlegende rationalisieren oder umstellen
    • Existenzgründungen
    • Beteiligung an einer Unternehmensnachfolge
  • Laufzeit
    • alte Bundesländer bis zu 10 Jahre
    • neue Bundesländer bis zu 13 Jahre
    • für längere Laufzeiten Antrag nicht möglich
  • vorzeitige Kündigung durch Beteiligungsnehmer mit Frist von 12 Monaten direkt bei Beteiligungsgeber
  • Sicherheiten
    • generell keine Sicherheiten notwendig
    • Ausnahmen gelten bei Bürgschaften, Garantien oder vergleichbaren Sicherheiten, die von Gesellschaftern oder deren Familienangehörigen gestellt werden und die zur Korrektur von Vermögensverschiebungen oder von Haftungsbeschränkungen dienen, die aus der Firmenkonstruktion des Beteiligungsnehmers resultieren
  • Nicht förderfähig z.B.
    • Finanzierung von In-sich-Geschäften
    • Finanzierung von Sanierungsfällen
    • wenn Sie eine bestehende Beteiligung nachträglich finanzieren wollen.
  • Ausschlüsse der KfW: Verbotene Produkte, Waffen, Radioaktives Material etc.
  • Voraussetzung ist die Vorlage einer Garantie der Bürgschaftsbank
  • Antragsteller
    • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz
    • Betriebssitz in D
    • < 50 Mio. € Gruppenumsatz im Jahr
    • ausnahmsweise bis zu 75 Mio. €
    • jede Form der Beteiligung ist zulässig
    • Teilnahme des Beteiligungsgebers am Verlust im Konkurs- oder Vergleichsfall darf nicht ausgeschlossen werden
    • deren Beteiligungsgeber: private Kapitalbeteiligungsunternehmen in Deutschland
    • Höchstbetrag liegt in der Regel bei 1,25 Mio. €
    • In Ausnahmefällen Beteiligungen bis zu 2,5 Mio. €
    • Beteiligung darf das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen
    • Sie können eine ERP-fähige Beteiligung mehrfach in Anspruch nehmen, solange der Höchstbetrag nicht überschritten wird.
    • Förderumfang und Höchstbetrag: Beteiligungsbetrag kann bis zu 100% refinanziert werden.
    • Tilgung am Ende der Laufzeit in einer Summe

 

BAFA INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

für Junge innovative Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgeber

für Private Investoren - insb. Business Angels - an solchen Unternehmen

  • Junge innovative Unternehmen
    • jünger als 7 Jahre
    • Kapitalgesellschaft mit Sitz im EWR
    • mit wenigstens einer Zweigniederlassung in D
    • oder Betriebsstätte (Gewerbeeintragung) in D
    • klein:
      • Privater Investor
      • < 50 Mitarbeiter Vollzeitäquivalent
      • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme < 10 Mio.€
    • innovativ:
      • innovative Branche gemäß Handelsregistereintrag
      • oder Patentinhaber < 15 Jahre zu Geschäftszweck
      • oder in den 2 Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- und innovationsprojekt erhalten hat
      • oder durch externes Kurzgutachten nachgewiesen durch einen auf der Homepage der BAFA veröffentlichten Gutachter
    • können mit INVEST Logo werben
    • und sich auf der INVEST-Datenbank listen lassen
  • Privater Investor:
    • natürliche Person mit Hauptwohnsitz im EWR
    • nicht mit dem Unternehmen verbunden
    • Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH/UG übernehmen (sog. Business Angels GmbH/UG)
    • Diese GmbH/UG darf nax. 6 Gesellschafter (nur natürliche Personen) haben von denen mind. eine volljährig sein muss.
    • Der Geschäftszweck der GmbH/UG muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten.
    • Weitere zulässige Geschäftszwecke sind ausschl. Vermögensverwaltung und Beratung.
    • Der Investor bezeihungsweise die GmbH/UG muss die Anteile vollständig bis mind. drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten (sog. Mindesthaltedauer).
    • Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (außer im Fall der zugelassenen Anschlussinvestition)
    • Die Einhaltung der Voraussetzung für die Zuschussgewährung muss während der dreijährigen Mindeshaltedauer gegeben sein und entsprechend nachgewiesen werden.
  • Erwerbszuschuss:
    • nicht rückzahlbarer steuerfreier Zuschuss
    • bei Erwerb von Unternehmensanteilen
    • an jungen und innovativen Unternehmen.
    • Mindesthaltezeit 3 Jahre
    • Der private Investor erhält 20% des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet
    • Übernahme der neu ausgegebenen Anteile entweder direkt oder durch Wandlung eines Wandeldarlehens
    • Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Übernahme der Anteile
    • Auch Anschlussinvestitionen förderfähig, wenn Erstinvestition bereits mittels INVEST gefördert
    • Investor muss dem Unternehmen mind. 10.000 € zur Verfügung stellen
    • Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungne in Höhe von bis zu 500.000 Euro erhalten.
    • Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 3 Mio. € pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
    •  
  • Exitzuschuss:
    • Pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne bei der Veräußerung der mit INVEST erworbenen Anteile (gilt nur für natürliche Personen)
    • 25% des Gewinns aus der Veräußerung von mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteilen
    • Der Veräußerungsgewinn muss mind. 20.000 € betragen
    • Exitzuschuss kann max. 80% des ursprünglich beim Erwerbszuschuss geförderten Ausgabepreis betragen

KfW Darlehen für öffentliche Einrichtungen

Kommunen

  • Infrastrukturelle Basisversorgung
    • IKK Investitionskredit Kommunen
    • Modellprojekte Smart Cities
  • Kommunale Gebäude
    • IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren
    • IKK Barrierearme Stadt
    • Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle
  • Quartiersversorgung
    • IKK -Quartiersversorgung
    • BMU-Umweltinnovationsprogramm
    • Energetische Stadtsanierung - Zuschuss
  • Stadt ohne Barrieren
    • IKK Barrierearme Stadt
  • Energie und Umwelt
    • Ernergieeffizienz
      • Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle
    • Erneuerbare Energien und Umwelt
      • Erneuerbare Energien - Standard
      • Erneuerbare Energien - Premium
      • Erneuerbare Energien - Premium Tiefengeothermie
      • Energetische Stadtsanierung - Zuschuss
    • Umwelt und Innovation
      • BMU-Umweltinnovationsprogramm

Kommunale Unternehmen

  • Infrastrukturell Basisversorgung
  • Kommunale Gebäude
  • Wohngebäude
  • Quartierversorgung
  • Stadt ohne Barrieren
  • Energie und Umwelt

Soziale Einrichtungen und Vereine

  • Infrastrukturelle Basisversorgung
  • Nicht-Wohngebäude
  • Wohngebäude
  • Energie und Umwelt

Hinweis: Keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit.