BAFA Beratungsförderung

BAFA: "Förderung unternehmerischen Know-hows"

  • Junge Unternehmen, nicht länger als 2 Jahre am Markt
    • max. 50% von max. 4.000 Euro (d.h. max. 2.000 Euro)
    • Lüneburg max. 60% bzw. 2.400 Euro
    • NBL (ohne Berlin und Leipzig) max. 80% bzw. 3.200 Euro
    • Beratung über max. 6 Monate Förderzeitraum möglich
  • Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung
    • max. 50% von max. 3.000 Euro (d.h. max. 1.500 Euro)
    • Lüneburg max. 60% bzw. 1.800 Euro
    • NBL (ohne Berlin und Leipzig) max. 80% bzw. 2.400 Euro
    • pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als 5 Tage
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • max. 90% von max. 3.000 Euro (d.h. max. 2.700 Euro)
    • Beratung über max. 6 Monate Förderzeitraum möglich
  • Berater muss ...
    • Beratung in schriftlichem Bericht dokumentieren
    • Umsatz aus Beratung >50% der Tätigkeit erzielen
    • über die erforderliche Fähigkeiten verfügen
    • Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt
    • eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten
    • zum Nachweis der Beratereigenschaft eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (Nachweis über Qualitätsmanagementsystems) hochladen bis spätestens die BAFA über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.
  • Vor Antragstellung ...
    • müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
    • Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.
    • Die Auswahl des regionalen Ansprechspartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle regitrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der "Liste Regionalpartner der Leitstelle"
  • Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  • Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuscuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zahlt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
  • Spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informatiosschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:
    • Verwendungsnachweisformular ausgefüllt und unterschr.
    • EU-Erklärung
    • Bestätigung des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
    • Beratungsbericht
    • Rechnung des Beratungsunternehmens
    • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars
  • Weitere Details auf der Seite der BAFA bafa.de

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